Stellungnahme des Landesfrauenrates formuliert Handlungsbedarf
Grundsätzlich begrüßt der Landesfrauenrat Baden-Württemberg (LFR), dass das KIT in Fragen der Gleichstellung und Chancengleichheit die Möglichkeit erhält, entsprechende Regelungen eigenständig zu treffen, heißt es in der Stellungnahme des LFR zum Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung des KIT (KITWG). Damit kann das KIT in diesem wichtigen Feld gesellschaftlicher Weiterentwicklung innovativ und beispielgebend für andere Forschungseinrichtungen wirken. Der LFR sieht die Landesregierung und das KIT in der gesellschaftlichen Verantwortung, dies auch offensiv zu tun und die nötigen Strukturen und Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.
Bezugnehmend auf die Koalitionsvereinbarung zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD Baden-Württemberg erwartet der Landesfrauenrat die Umsetzung des Gender Mainstreaming–Prinzips und der geschlechtergerechten Haushaltsführung (Gender Budgeting) als Grundlagen für das Handeln und Wirtschaften des KIT. Ferner mahnt der LFR die Durchführung einer geschlechtergerechten Gesetzesfolgenabschätzung an.
Handlungsbedarf gebe es grundsätzlich in der Schaffung geeigneter Strukturen zur Sicherstellung der Beteiligung von Frauen in Entscheidungsgremien, in der aktiven Förderung von Frauen in MINT-Studienrichtungen sowie in der Integration der Gender Dimension als Inhaltsqualität in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.