Stellungnahme des LFR im Rahmen seiner Mitwirkung in der Arbeitsgruppe II des Innovationsrats „Strategien gegen den Fachkräftemangel“
I. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erwerbstätigkeit von Frauen
Für die Erwerbstätigkeit von Frauen bestehen immer noch zahlreiche Hemmnisse. Überwiegend sind es Frauen, die die Berufstätigkeit zugunsten der Betreuung von Kindern oder der häuslichen Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen einschränken oder unterbrechen. Eine Möglichkeit zur Linderung des Fachkräftemangels ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erwerbstätigkeit von Frauen, die Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, damit eine größere Zahl der gut ausgebildete Frauen dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung steht.
Der Abschlussbericht des Projekts „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ des Ministeriums für Arbeit und Soziales vom Februar 2008 nennt als Handlungsfelder insbesondere die Unternehmenskultur und die Einstellung der Führungskräfte, die Gestaltung von Arbeitszeitmodellen sowie eine Optimierung der familienorientierten Infrastruktur. Dementsprechend werden 24 Handlungsempfehlungen zu folgenden Schwerpunkten ausgeführt: (Siehe Anlage 1)
A Verbesserung der Rahmenbedingungen
B Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber
1. Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort
2. Unterstützende Maßnahmen
3. Förderung des Wiedereinstiegs
4. Sensibilisierungsmaßnahmen
C Umsetzungsempfehlung
II Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
Ergänzung zu I/B/2
Beispiel Projekt Frauenförderung beim Unternehmen Robert Bosch GmbH
Frauen sind in weit geringerem Maß als Männer an betrieblichen Fortbildungsmaßnahmen beteiligt. Obwohl heute gut ausgebildete Frauen im Erwerbsleben stehen, verdienen sie im Vergleich zu männlichen Beschäftigten wesentlich weniger und sind in höheren Hierarchieebenen weit unterrepräsentiert.
Frauen mit technischen Berufen sind in der Regel in stark von Männern geprägten Unternehmen beschäftigt. Damit Frauen entsprechend ihrer Qualifikation ihre Chancen nutzen können, müssen sie bei ihren Plänen für die berufliche Zukunft unterstützt werden. Dies gilt insbesondere für Frauen, die ihre Arbeitszeit zugunsten von Familienaufgaben reduzieren oder in Elternzeit gehen möchten. Sie benötigen Beratung und Aufklärung über ihre zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten, damit sie für die Rückkehr in den Beruf und zur kontinuierlichen Weiterbildung motiviert sind.
In einer Reihe von Unternehmen ist Frauenförderung ein selbstverständlicher Teil der Unternehmenskultur, wie z.B. bei der Firma Robert Bosch GmbH. Die Firmenleitung hat das „Projekt Frauenförderung“, den Arbeitskreis „Frauen in Führungspositionen“ und betriebliche Frauennetzwerke ins Leben gerufen, um Frauen bei ihrer Karriere im Unternehmen zu unterstützen. Es wurden strategische Leitlinien erarbeitet mit dem Ziel weibliche Fachkräfte zu rekrutieren und an das Unternehmen zu binden. Frauenförderung ist „Chefsache: Seit 2002 wird jedes Jahr eine Führungskraft mit einem Preis ausgezeichnet, die sich in besonderem Maß für die Förderung von Frauen eingesetzt hat.
Durch diese Maßnahmen ist es inzwischen gelungen, den Frauenanteil bei den gewerblichen Auszubildenden und den Führungsnachwuchskräften deutlich zu erhöhen. Auffallend, dass der durchschnittliche Gehaltsunterschied zwischen männlichen und weiblichen Beschäftigten bei der Firma Bosch deutlich geringer ist als im statistischen Durchschnitt.
III. Förderung des Wiedereinstiegs von Frauen nach längerer Elternzeit.
Viele Frauen, insbesondere in Westdeutschland, haben ihre Erwerbstätigkeit für längere Zeit zugunsten der Familie aufgegeben. Frauen, die mit ungefähr 40 Jahren wieder die Berufsarbeit aufnehmen wollen, stellen ein großes Potential für den Arbeitsmarkt dar. Diese Frauen sind in der Regel hoch motiviert und haben in der Erziehungsaufgabe Kompetenzen und Erfahrungen hinzugewonnen.
Gezielte Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sind notwendig, damit diese Frauen entweder auf ihrem früheren Beruf aufbauen oder sich noch einmal neu orientieren können.
Da sie in der Regel nicht als arbeitslos geführt haben, haben sie keinen Anspruch auf Qualifizierungsmaßnahmen durch die Arbeitsagenturen.
Unternehmen könnten entsprechend ihrem Bedarf gezielte Weiterbildungsangebote entwickeln, die dazu beitragen, gegebenenfalls fehlende aktuelle Fach- und Marktkenntnisse rasch zu erwerben.
Die durch das Wirtschaftsministerium geförderten Kontaktstellen Frau und Beruf, die in neun verschiedenen Städten Baden-Württembergs angesiedelt sind, leisten hervorragende Arbeit bei der Beratung und Qualifizierung von „Wiedereinsteigerinnen“. Die Existenz und der Ausbau dieser Kontaktstellen sollte weiterhin durch Landeszuschüsse gefördert werden, so dass sie in allen Regionen präsent sind.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend legt ein „Aktionsprogramm Perspektive Wiedereinstieg“ auf.
Mit einem beschäftigungspolitisch ausgerichteten ESF-Programm sollen Maßnahmen für eine erfolgreiche Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt entwickelt werden. Für 2008 – 2010 stehen ESF-Mittel in Höhe von 14 Mio Euro zur Verfügung. Die Ausschreibung erfolgt im Herbst 2008. Dies sollte bei den einschlägigen Institutionen bekannt gemacht werden, damit auch der Arbeitsmarkt Baden-Württembergs von diesen Bundesmitteln profitiert.