2008: Zum Integrationsplan Baden-Württemberg „Integration gemeinsam schaffen“

Präambel

Der Landesfrauenrat begrüßt den Integrationsplan Baden-Württemberg der Landesregierung „Integration gemeinsam schaffen“. Integration wird als eine Querschnittsaufgabe verstanden, die anerkennt, dass wir ein ethnisch, kulturell und religiös vielfältiges Land geworden sind und kulturelle und ethische Vielfalt einen kulturellen Mehrwert darstellt.
Der Landesfrauenrat BW (LFR) teilt das in der der Präambel formulierte Grundverständnis, das Integration als ein wechselseitiges, „prozesshaftes Geschehen der ständigen Weiterentwicklung“ (S. 14) begreift. In seinem Positionspapier „Eckpunkten einer frauengerechten Migrationspolitik“ aus dem Jahr 2000 definiert der LFR entsprechend Integration als einen „Prozess, an dem Angehörige der Einwanderungsminderheiten und der Aufnahmegesellschaft zu beteiligen sind“. (Anlage.) Das Prinzip der Gegen- und Wechselseitigkeit, der partizipativen Gestaltung dieses gesellschaftlichen Prozesses entspricht demokratischem Grundverständnis.
In weiten Teilen der Präambel wird das „gegenseitig Aufeinanderzugehen und ein gegenseitiges Verständnis“ sowie wechselseitiger Respekt und Anerkennung als Basis einer gelingenden Integration dargestellt. In einigen Passagen finden sich allerdings Formulierungen, die als Kritik an mangelnden Integrationsbemühungen vor allem auf Seiten der Menschen mit Migrationshintergrund aufzufassen sind und die nicht motivieren, sich zum „Wohle aller in die Gemeinschaft einzubringen“. Die Betonung der „Aufnahme -und Willkommenskultur“ schließt nicht aus, dass klar die gemeinsame Basis des Zusammenlebens in unserem demokratischen Rechtsstaat als Verpflichtung für alle ausgeführt wird.
Der LFR begrüßt, dass in den Leitlinien die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund in allen gesellschaftlichen Bereichen als Indikator gelungener Integration aufgenommen worden ist: klar wird das Recht der Migrantinnen hervorgehoben, ein „eigenständiges, selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben zu führen. Gleichberechtigung ist ein Verfassungsziel und ein Indikator gleichermaßen, an der sich die demokratische Gesellschaft insgesamt messen lassen muss.
Als zentraler Leitgedanke fehlt in der Präambel die Einordnung in die europäischen Leitlinien des Gender Mainstreaming, die in allen Bereichen der Integrationspolitik auf Bundes und Landesebene wie auch in den Kommunen als Querschnittsaufgabe umgesetzt werden muss. Der Landesfrauenrat empfiehlt hier eine Ergänzung. Dadurch wird beispielsweise der Hinweis auf geschlechter -differenzierende Ansätze in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Handlungsfeld Jugendhilfe, Jugendarbeit und außerschulische Jugendbildung in einen größeren Zusammenhang eingeordnet.
Zu ergänzen ist in der Präambel auch ein Hinweis auf den Kontext der europäischen Integration – den meisten Gesellschaften der wachsenden Europäischen Union stellt sich seit langem die Aufgabe, mit der Dynamik von Migrationsbewegungen und Einwanderung konstruktiv auf der Basis von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und der Verpflichtung auf Grund- und Menschenrechte umzugehen.

II Zentrale Handlungsfelder des Landes

1. Integration durch deutsche Sprache, schulische Bildung, Ausbildung
Ein solider Erwerb der deutschen Sprache ist unerlässlich für Kommunikation und Dialog in der multiethnischen deutschen Gesellschaft. Entsprechend muss das Erlernen der deutschen Sprache und die Verbesserung der Sprachkompetenzen eine zentrale Bildungsaufgabe der Einrichtungen der frühkindlichen Bildung sein.
Der LFR begrüßt, dass die Sprachförderung „zentrales und durchgängiges Element des Orientierungsplans“ ist und als „integraler Bestandteil der Förderung im Kindergarten verstanden“ wird. Positiv ist auch, dass die Einschulungsuntersuchung in zwei Schritten erfolgt und dadurch früher neben der allgemeinen Entwicklung des Kindes der Sprachstand und ein möglicher Förderbedarf des Kindes ermittelt wird. Der LFR plädiert für die weitere Vorverlegung des Untersuchungszeitpunkts auf das erste Kindergartenjahr, damit bei Bedarf ausreichend Zeit für ganzheitliche kindgerechte Förderung im Verlauf der Kindergartenzeit besteht. Die Aus und Fortbildungen müssen die Erzieher und Erzieherinnen auf diese Aufgaben vorbereiten. Bei der sprachlichen Förderung durch eine Kooperationslehrkraft und an einem anderen Ort sehen wir die Gefahr, dass das Kind die zeitweise Trennung von der Kindergartengruppe nicht positiv, sondern eher diskrimierend erlebt.
Die beispielhaft dargestellten Ansätze in der Grundschule, muttersprachliche Kompetenzen von Kindern mit Migrationshintergrund zugleich als Ressource anzuerkennen und in den Unterricht einzubeziehen, kann das Interesse am Erwerb der deutschen Sprache und allgemein die Sprachkompetenz stärken; sie sind daher zu begrüßen.

Anerkennung in dieser Form befördert Integration und erschließt für Wirtschaftaktivitäten in europäischen und internationalen Kontexten benötigte Qualifikationen.
In weiterführenden Schulen könnten diese zusätzliche Qualifikationen erworben werden, dadurch dass neben Englisch und Französisch als weiteres reguläres Schulfach eine oder mehrere Muttersprachen der Migrantenbevölkerung angeboten und zertifiziert werden (besondere Sprachprofile in Realschulen und Gymnasien. Voraussetzung hierfür ist aber entsprechend gebildetes Lehrpersonal.
Der LFR begrüßt den geplanten Ausbau von Ganztagesschulen, so dass bis zum Jahr 2014/2015„jedes Kind, jeder Jugendliche die Chance hat, eine Ganztagesschule zu erreichen“ Der größere Zeitrahmen mit integrierter qualifizierter Betreuung der individuellen Übungsaufgaben wird wesentlich dazu beitragen, dass Kinder aus Migrantenfamilien ihre Potenziale ebenso entfalten können wie Kinder aus Familien, in denen sie bei der Hausaufgabenerledigung Unterstützung finden können. Dies erhöht ihre Chancen auf eine gelingende Schul -und Berufslaufbahn. Gleichzeitig verbessert de Einrichtung von Ganztagesschulen die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von berufstätigen Eltern. Bei den offenen Ganztagesschulen mit zusätzlichen freiwilligen Unterrichtsangeboten, sehen wir das Problem, dass hier Integration nicht gefördert wird, sondern Kinder mit Migrationshintergrund weitgehend unter sich sind. Deshalb hat für den LFR die integrierte Ganztagesschule, auch bei den Gymnasien Priorität.

Die Erziehungspartnerschaften mit Eltern in Kindergarten und Schule
Die angestrebte enge Zusammenarbeit zwischen den pädagogischen Fachkräften derKindergärten und Schulen ist ein wichtiger Beitrag zur Integration und Entwicklungsförderung der Kinder mit Migrationshintergrund. Diese Elternarbeit, die die Bildung und Erziehung der Kinder von Anfang an begleitet, ist eine anspruchvolle und zeitintensive Aufgabe, die interkulturelle Kompetenzen bei den pädagogischen Fachkräften voraussetzt. Um diese Aufgabe angemessen wahrnehmen zu können, haben die Fachkräfte Bedarf an spezifischen Fortbildungen und zeitliche Ressourcen. Die verbindlichen Informations- und Beratungsgespräche müssen entsprechend in den Arbeitsaufträgen der Fachkräfte berücksichtigt werden. Außerdem sind kleinere Gruppengrößen eine der Voraussetzungen für gelingende Erziehungspartnerschaften.
Eine vertrauensvolle und sensible Zusammenarbeit mit den Müttern und Vätern kann dazu beitragen, dass unseren Wertevorstellungen bei der Erziehung anerkannt und patriarchalische Strukturen vermindert werden. Dies kann insbesondere für die Erziehung der Mädchen bedeutsam sein, deren Grundrecht auf eigenständige Entwicklung und selbst bestimmte Lebensgestaltung häufig eingeschränkt ist.

3. Handlungsfeld: Soziales Wohnen und Gesundheit

b. Gesundheitsfragen
Bei den Gesundheitsfragen ist nur ein geschlechtergerechter Ansatz bei Prävention, Diagnostik und Behandlung zielführend. Ein differenzierter Zugang ist ebenso in Hinblick auf etwaige migrationsspezifische Erfahrungen, z.B. spezifische Ausdrucksweisen von Krankheit und Schmerz sowie die Bedeutung der Einbeziehung des familiären Zusammenhangs in Heilungsprozesse, erforderlich. Die interkulturelle Kompetenz aller Akteure und Akteurinnen ist unerlässlich, ebenso auch die Fähigkeit zu differenzierter Wahrnehmung.
Der Landesfrauenrat begrüßt, dass der Integrationsplan dabei besonderes Augenmerk auf die gleichberechtigte Teilhabe der Mädchen und Frauen legt und im Grundsatz einen ressourcenorientierten Ansatz vertritt.
Im Bereich der „Prävention und Gesundheitsförderung“ schlagen wir ergänzend bzw. präzisierend die Aufnahme folgender Handlungsfelder vor:
– Stärkung des Körper-/Selbstbewusstseins der Mädchen durch gezielte Angebote in den Bildungseinrichtungen/Schulen, in denen Mädchen auch durch Herkunftskulturen der Eltern geprägte Rollenzuweisungen bearbeiten werden können. Stärkung der Mädchen ist zugleich zentraler Ansatz der Prävention gegen sexualisierte Gewalt, aber auch zu ihrer Befähigung, ihr Grundrecht auf eine selbst bestimmte Partnerwahl und Lebensgestaltung durchzusetzen.
– Entwicklung von niedrig schwelligen quartiersnahen Gesundheitsbildungsangeboten für Frauen in Familiensituationen: eine Ansiedlung dieser Angebote, z.B. an Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, würde die Mütter als „Gesundheitsmanagerinnen“ auch ihrer Kinder in vielen Fällen rechtzeitig ansprechen. (Siehe auch: Familienbildung)

„Gesundheit und Wohnen“:
bei der Entwicklung kommunaler public health-Konzepte sind die Einflüsse der Wohn- und Wohnumfeldbedingungen auf die Gesundheit auch unter folgenden Aspekten zu spezifizieren:
– persönliche Sicherheit von Mädchen und Frauen, Vermeidung sog. „Angsträume“
– Schaffung bzw. Erweiterung quartiersnaher Einrichtungen für Elternbildungsangebote und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Entwicklung von multiethnischen Nachbarschafts- und Selbsthilfestrukturen.

 

4. Handlungsfeld: Familie, Kinder und Jugendliche

a) Familienbildung
Der LFR sieht in Familien- und Elternbildungsangeboten ebenfalls ein wichtiges Integrationsangebot. Bildungsangebot für Erwachsenen sollten auf den Ressourcen und Kenntnissen der Zielgruppe aufbauen und diese stärken und erweitern. Für den größeren Teil der Mütter mit Migrationshintergrund werden quartiersnahe Angebote bei ihnen bekannten Einrichtungen eher auf die nötige Akzeptanz treffen als zentral angesiedelte Angebote.
Die Erfahrungen erfolgreicher Beispiele nicht nur aus anderen europäischen Ländern (z.B. early excellence centers, England), sondern zunehmend auch entsprechender Projekte in Deutschland („Community education“-Konzepte) bestätigen, „dass die Partizipation von Migranteneltern dann am erfolgreichsten ist, wenn es für die Eltern selbst Angebote in der entsprechenden Einrichtung gibt. Dadurch entwickeln sich Bildungseinrichtungen mit Gemeinwesenorientierung zu Integrationszentren im Stadtteil.“ (Semra Nothnagel, Alp Otman; Bilinguale Elternbildungsarbeit. In: Die Soziale Stadt für Kinder und Jugendliche – Perspektiven der Quartiersentwicklung und Lokalem Aktionsplan in EC-Gebieten“, 2006 in: www.eundc.de).
Wo Akzeptanz von Elternbildungsangeboten durch quartiersnahe Angebote und Träger erreicht wird, besteht auch die Möglichkeit, dass das Angebot von Hausbesuchen angenommen wird. Ohne diese Verankerung werden Hausbesuche möglicherweise eher mit einem Kontrollstreben als mit einem Hilfeangebot in Verbindung gebracht.
Der Einsatz der Mittel im Rahmen des Programms STÄRKE muss den angesprochenen Erkenntnissen Rechnung tragen, will es nicht sein Ziel verfehlen. Dass zielgruppenorientierte Gemeinwesenarbeit auf Stadteil- und Gemeindeebene ein besonders Erfolg versprechender Ansatz zur Unterstützung der Integration darstellt, bestätigt auch der Integrationsplan im Bereich der Jugendhilfe.

b) Jugendhilfe, Jugendarbeit und außerschulische Jugendbildung
Der LFR unterstützt die geschlechter-differenzierende Ansätze, wie ihn der Integrationsplan für die Kinder- und Jugendarbeit hervorhebt (S. 63); im Bereich der Jugendberufshilfe müssen zielgruppengerechte Angebote für junge Frauen mit Migrationshintergrund diesen eine berufliche Perspektive und die Aussicht auf ein selbst bestimmtes Leben eröffnen. Hier sehen wir Handlungsbedarf.

5. Handlungsfeld: Zusammenleben

d) Gleichberechtigung und Recht auf ein gewaltfreies Leben (Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und Zwangsheirat)
Der Integrationsplan stellt deutlich die besondere Lebenslage von Frauen mit Migrationshintergrund dar, die von Häuslicher Gewalt und Zwangsheirat bedroht oder betroffen sind, ebenso auch die Maßnahmen, die die Landesregierung gegen diese Verletzung grundlegender Rechte ergriffen hat. Mit dem sog. Platzverweis hat Baden-Württemberg erfolgreich Maßnahmen gegen Häusliche Gewalt initiiert. Die von der Landesregierung eingesetzte Fachkommission Zwangsheirat hat in ihrem Abschlussbericht 2006 Empfehlungen für ein breites Handlungskonzept erarbeitet, das auch Themenbereiche wie Opferschutz, Prävention, Betreuung, Hilfestellung, Dialog und Information einschließt. Der LFR unterstützt dieses Handlungskonzept.
Ergänzend zu diesen Maßnahmen fordert der Landesfrauenrat spezifische Notaufnahmeplätze für Mädchen und junge Frauen in Konfliktsituationen, die von Zwangsheirat bedroht oder betroffen sind. In einer akuten Gefährdungssituation müssen die betroffenen Frauen schnell untergebracht und eine akute Krisenintervention durchgeführt werden. Dies ist nur durch Einrichtung von pauschal finanzierten Notaufnahmeplätzen gewährleistet. Da diese Notaufnahmeplätze landesweit zur Verfügung stehen müssen, ist deren Finanzierung eine Aufgabe des Landes und nicht einzelner Kommunen.Die in Baden-Württemberg vorhandenen Frauen und Kinderschutzhäuser bieten keine geeignete Aufnahmemöglichkeit für Opfer von Zwangsverheiratung.
Die Jugendschutz -und Inobhutnahmestellen für Minderjährige können zwar eine rasche Aufnahme bieten, gewährleisten jedoch nicht die oft lebensnotwendige Anonymität. Sie haben in der Regel nicht die erforderliche Erfahrung mit der Thematik.
Die Frauenhäuser sind ebenfalls nicht auf die besondere Situation und Bedürfnisse der Opfer von Zwangsverheiratung eingestellt, die spezifische Betreuung und Beratung benötigen.
Die Einrichtung ROSA der Evang. Gesellschaft Stuttgart, die einzige Einrichtung, die für eine anonyme Unterbringung für Minderjährige geeignet ist, kann die Aufnahme von Opfer der Zwangsverheiratung nicht leisten.
Der LFR begrüßt, dass mit der Beratungsstelle Yasemin jetzt spezifische Beratung für von Zwangsheirat bedrohte oder betroffene junge Frauen angeboten wird. Die Finanzierung dieser Stelle muss jedoch langfristig gesichert werden.

h) Politische Bildung
Ehrenamt/Integration von Migrantinnen in die Frauenverbandsarbeit
Ein wichtiges Ziel des Landesfrauenrats ist die Realisierung der gleichberechtigten politischen Partizipation der Frauen. Wir setzen uns auch für die Interessen der Migrantinnen ein; ein türkischer Verband gehört zu unseren Mitgliedsverbänden. Als Dachverband von 52 Frauen kooperieren wir mit zahlreichen Partnerorganisationen, wie der Landeszentrale für politische Bildung. Unsere derzeitige Kampagne für eine größere Beteiligung von Frauen in der Kommunalpolitik, anlässlich der Kommunalwahl 2009 und 90 Jahre Frauenwahlrecht richtet sich ausdrücklich auch an Migrantinnen. Bei unserer zentralen Veranstaltung im Haus des Landtags am 11. 10. 2008 „Stühle frei für Frauen“ werden weibliche Gemeinderäte mit Migrationshintergrund ein Forum gestalten zum Thema „Wege zur politischen Partizipation von Migrantinnen.
Die Tatsache, dass sich unter den Landesfrauenrat organisierten Frauenverbänden kaum Mitglieder mit Migrationshintergrund finden, hatte den LFR bereits 1999 veranlasst, nach Wegen zu suchen, wie bestehende Strukturen der Frauenverbandsarbeit und Frauennetzwerke für Migrantinnen geöffnet werden können.
Gerade die Frauenverbände in ihrer Vielfalt der Interessensvertretungen bieten sich eigentlich für die Mitarbeit von Migrantinnen an. Für das Aufeinanderzugehen von Frauenverbänden und Migrantinnen schlug der dazu eingerichtete Arbeitskreis u. a. vor, dass der Landesfrauenrat intensiv dafür wirbt, dass Migrantinnen, die nicht in bestehende Verbandsstrukturen eingebunden werden wollen oder in diesen ihre Interessen nicht hinreichend gewahrt sehen, eigene Verbandsstrukturen schaffen. Dazu gehört das Angebot, Organisationswissen weiter zu geben, wenn dies von Migrantinnen-Initiativen gewünscht wird. Ziel des Landesfrauenrates ist es, die gebündelte Vielfalt und Kompetenz von Frauenwissen und Fraueninteressen sichtbar zu machen, um gemeinsam selbstbewusst und souverän am politischen und gesellschaftlichen Leben teil zu haben und dieses mit zu gestalten.
Durch das Einbringen der Lebensrealität der Migrantinnen in die Schwerpunktsetzung und Arbeitsweise wird gemeinsame Arbeit entwickelt und gestärkt. Themenbezogen arbeitet der LFR mit Expertinnen mit Migrationshintergrund zusammen und macht sich als politische Lobby der Frauen stark für Belange der Migrantinnen (Beispiel: gemeinsame Aktivitäten gegen Zwangsverheiratung).
Auch die verbandsinterne Reflexion darüber, ob Zielsetzungen und Strukturen der Verbände die nötige Transparenz und Zugänglichkeit aufweisen, ist Teil der Integrationsarbeit im Bereich der ehrenamtlichen Verbandsarbeit.
An die Migrantinnen ergeht die Aufforderung, das Angebot der Verbände anzunehmen, an deren Arbeit teil zu nehmen und sich sichtbar und hörbar zu machen.