Regionaler Sachverständigenrat
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, die Regierungspräsidien zu beauftragen, in den 12 Regionen je einen Regionalen Sachverständigenrat zur Beschäftigungssituation von Frauen einzurichten mit dem Auftrag
– die Situation von Frauen auf dem regionalen Arbeitsmarkt zu analysieren,
– die spezifischen Hindernisse und Erschwernisse aufzuzeigen und nach Verbesserungen zu suchen
– sowie Konzepte zu erarbeiten, um neue Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen zu erschließen,
– die Ausbildungs- und Qualifizierungschancen für weibliche Arbeitskräfte zu optimieren und
– wirksame Strukturen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu schaffen und damit dafür zu sorgen, daß die Beschäftigung von Frauen in Zukunft gesichert ist. (25.10.1997)
Sicherstellung von Komplementärmitteln zur Durchführung von Maßnahmen des europäischen Sozialfonds
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, sich um einen höheren Anteil von Finanzmitteln aus dem EU-Sozialfond zu bemühen und darüber hinaus im Landeshaushalt und in den Einzelhaushalten der Ministerien im erforderlichen Umfang Mittel für die Komplementärfinanzierung bereitzustellen, um die EU-Mittel für geeignete Maßnahmen binden zu können. Nur so wird es möglich sein, die Finanzmittel für Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Bewältigung des Strukturwandels im vollen Umfang zu nutzen. (25.10.1997)
Berufliche Gleichstellung der Frauen
Der Landesfrauenrat fordert das Wirtschaftsministerium auf, dem inzwischen vorhandenen Potential an sehr gut qualifizierten Frauen einen adäquaten beruflichen Einsatz zu ermöglichen. Derzeit beträgt z.B. der Anteil von Frauen bei den Studierenden der Ingenieurwissenschaften 15 %, der Anteil von Frauen bei den Beschäftigten jedoch nur 6,9 %. Dies zeigt, daß der Zugang zum Beruf durch konkrete Projekte unterstützt werden muß. Erforderlich sind Möglichkeiten zur Information und zum Knüpfen von persönlichen Kontakten, speziell für Frauen, beispielsweise durch Praktika während der Ausbildung, Vergabe von Stipendien, Benennen von Mentorinnen, Ausweiten von Netzwerken von Fachfrauen u.a.m.
Im Rahmen des Vierten Aktionsprogramms zur Chancengleichheit der Europäischen Union werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Projekte zu initiieren, und es werden Fördermittel zur Verfügung gestellt, u.a. für den Aktionsbereich „Zugang zur Beschäftigung“. (25.10.1997)
Berufliche Gleichstellung von Müttern und Vätern
Der Landesfrauenrat fordert das Wirtschaftsministerium auf, auf die Betriebe der freien Wirtschaft einzuwirken, familienfreundlicher zu werden. Dies kann durch offensive Gestaltung der Aktion „familienfreundlicher Betrieb“ oder durch Binden der Fördermittelvergabe an familienfreundliche Gegebenheiten im Betrieb erreicht werden.
Von seiten der Regierung kann sowohl direkt (z.B. Auszeichnung familienfreundlicher Betrieb, Förderung von Betriebskindergärten, Bindung von Fördermitteln an entsprechende Maßnahmen), als auch indirekt („Werben“ für den Wertewandel, Mobilzeit und für die Patchworkbiograhie) eingegriffen werden.
Ziele dieser Maßnahmen sind u.a.
• Väter und Mütter nehmen den Erziehungsurlaub gleichermaßen in Anspruch
• Fehlzeiten wegen Familienarbeit (z.B. bei Krankheit der Kinder) sind auf Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter gleich verteilt
• Teilzeitarbeit, auch im mittleren und oberen Management, wird von Frauen und Männern gleichermaßen ausgeübt
• qualifizierte Frauen können in das Erwerbsleben problemlos (wieder) einsteigen. Eine mögliche Mutterschaft ist kein Hindernis.
Auf diese Weise können Frauen innovativ an der Volkswirtschaft mitwirken. Gut ausgebildete, qualifizierte Frauen sind ein Kostenpotential, das nicht brachliegen darf! Aufgrund Art. 3 GG „Der Staat fördert die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ soll auch Baden-Württemberg Ungleichheiten abschaffen. (25.10.1997)
Schaffung qualifizierter Teilzeitarbeit
Der Landesfrauenrat fordert das Wirtschaftsministerium auf, auf die Betriebe der freien Wirtschaft einzuwirken, Möglichkeiten der Teilzeitarbeit in qualifizierten Positionen zu schaffen. Aktuelle Erkenntnisse aus dem Modellvorhaben „mobilZeit“ müssen unverzüglich auch in Baden-Württemberg umgesetzt werden!
Unter „Teilzeit“ ist hier jede Form der reduzierten, von der tarifvertraglich festgelegten Regelarbeitszeit abweichende individuelle Arbeitszeit zu verstehen. Insbesondere Menschen mit Familienpflichten drängen hier auf ein besseres Angebot. Für Betriebe müssen dabei keine Mehrkosten entstehen, wie neuere Untersuchungen belegen. Für den Staat entsteht angesichts steigender Arbeitslosigkeit und zunehmend leerer Kassen ein volkswirtschaftlicher Nutzen, wenn die vorhandene Arbeitsmöglichkeit auf eine größere Zahl von Beschäftigten verteilt wird. (25.10.1997)
Finanzierung der Kontaktstellen Frau und Beruf
Die Landesregierung Baden-Württemberg wird aufgefordert, das Landesprogramm „Kontaktstelle Frau und Beruf“ über 1997 hinaus weiterzuführen und zu diesem Zweck ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten, welches den Erhalt der Kontaktstellen Frau und Beruf längerfristig sicherstellt und größere Planungssicherheit gewährleistet. (25.10.1997)
Landesbeamtengesetz – Zulassungskriterien zum Vorbereitungsdienst
Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der anstehenden Änderung des Landesbeamtengesetzes (LBG) die bei der Beschränkung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst geltenden Auswahlkriterien unter dem Blickwinkel der Gleichbehandlung der Geschlechter zu überprüfen, insbesondere die Quote der nach § 23 Absatz 3 Ziffer 1 LBG vorab zuzulassenden BewerberInnen so zu senken , daß Frauen hierdurch nicht benachteiligt werden. (25.10.1997)
Zuständigkeit für die Ausbildung in der städtischen Hauswirtschaft
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, die Zuständigkeit für die Ausbildung in der städtischen Hauswirtschaft beim Sozialministerium zu belassen. (25.10.1997)