Landesfrauenrat zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen 2014:
Weibliche Flüchtlinge in Baden-Württemberg oft mehrfach Opfer von Gewalt – Willkommenskultur für Frauen muss besonderen Schutz beinhalten!
„Es ist ein Gebot der Humanität – und eine Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen – eine Willkommenskultur und -struktur für Flüchtlinge zu entwickeln; dies gilt im besonderen Maße für jene Gruppen, die vor oder während ihrer Flucht schweren Traumatisierungen ausgesetzt wurden.“ Dies stellt die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates (LFR) in ihrem Beschluss vom 21. November fest.
Der Dachverband der Frauenverbände des Landes fordert unter Hinweis auf die EU-Aufnahmerichtlinie von 2013, der sich das Land Baden-Württemberg in seinem Flüchtlingsaufnahmegesetz ausdrücklich verpflichtet sieht, den besonderen Belangen schutzbedürftiger Personen zügig Rechnung zu tragen. Es ist davon auszugehen, dass ein großer Teil der weiblichen Flüchtlinge in Baden-Württemberg mindestens eines der Merkmale besonderer Schutzbedürf-tigkeit aufweist, die in der EU-Aufnahmerichtlinie (Art. 21) genannt werden, sei es als Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, als Opfer von Menschenhandel, als Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen oder mit psychischen Störungen, als Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben.
In sämtlichen Kriegen und bewaffneten Konflikten der jüngeren Zeit sind Zivilist_innen die Hauptleidtragenden. Vor allem Frauen und Mädchen aller Altersgruppen sind sexualisierter Gewalt ausgesetzt, selbst auf der Flucht vor Gewalt und Krieg sind sie vielfach gefährdet und erleben erneut Gewalt. Spätestens seit den Serbien-Bosnien-Kriegen der 90er Jahre ist bekannt, dass sexualisierte Gewalt als Kriegswaffe dient und Teil von Kriegsführung ist.
Massenvergewaltigungen, gewaltsame Verschleppungen, Versklavung – täglich erreichen uns neue Schreckensmeldungen aus dem Irak, aus Syrien, aus Nigeria. Auch aus einigen den Kriegsgebieten benachbarten Ländern, die relativ die meisten Flüchtlinge aufnehmen, häufen sich Berichte, dass geflüchtete M
Der Landesfrauenrat begrüßt deshalb, dass Baden-Württemberg die besonders schwere Notlage der Mädchen und Frauen im Nordirak und in Syrien erkennt und sich bemüht, ein Sonderkontingent für Mädchen und Frauen zu schaffen, die im Nordirak oder in Syrien Opfer se-xualisierter Gewalt geworden sind.
„Den weiblichen Flüchtlingen in Baden-Württemberg, die bereits Opfer sexualisierter Gewalt wurden bzw. die gerade deshalb ihr Land verlassen mussten, muss besondere Fürsorge zu teil werden. Wir müssen Schutz gewähren und Perspektiven eröffnen“, fordert die Vorsitzende Angelika Klingel. Dazu gehöre unbedingt, Rahmenbedingungen zu vermeiden, die zu Re-Traumatisierungen führen können, so Klingel weiter.
Beschlus der Delegiertenversammlung des Landesfrauenrats vom 21.11.2014
Die Situation weiblicher Flüchtlinge in Baden-Württemberg stand im Mittelpunkt der Beratungen beim Delegiertentag des Landesfrauenrats am 21. November in Stuttgart.
Die Delegierten der 51 Mitgliedsverbände des Landesfrauenrats stellen fest: “ Es ist ein Gebot der Humanität – und eine Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen – eine Willkommenskultur und -struktur für Flüchtlinge zu entwickeln; dies gilt im besonderen Maße für jene Gruppen, die vor oder während ihrer Flucht schweren Traumatisierungen ausgesetzt wurden.“
Der Landesfrauenrat begrüßt deshalb, dass Baden-Württemberg die besonders schwere Notlage der Mädchen und Frauen im Nordirak und in Syrien erkennt und sich bemüht, ein Sonderkontingent für Mädchen und Frauen (zu) schaffen, die im Nordirak oder in Syrien Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind.
Das Land Baden-Württemberg hat sich unter Bezug auf die EU-Aufnahmerichtlinie von 2013 zur Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, die Aufnahmebehörden im Land verpflichtet, den besonderen Belange schutzbedürftiger Personen Rechnung zu tragen. Es ist davon auszugehen, dass ein großer Teil der weiblichen Flüchtlinge in Baden-Württemberg mindestens eines der Merkmale besonderer Schutzbedürftigkeit aufweist, die in der EU-Aufnahmerichtlinie, Art 21 genannt werden. Denn unter ihnen befinden sich Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer von Menschenhandel, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen, Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. Sie bedürfen des besonderen Schutzes, der Hilfe, des Gehört Werdens und der Bestärkung in ihren Fähigkeiten.
Der Landesfrauenrat erwartet, dass die gesetzlichen Selbstverpflichtungen des Landes und die aktuellen Ankündigungen der Landesregierung zur Verbesserung der Situation der Flüchtlinge zügig in die Tat umgesetzt werden und insbesondere den Bedürfnissen der besonders schutzbedürftigen Mädchen und Frauen Rechnung getragen wird. Zu den Forderungen und Vorschlägen im Einzelnen: siehe TOP-Thema und 2014-Beschluss-Flüchtlinge