Art 3 GG
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Wir wollen keine Blumen. Wir wollen gleiche Rechte.
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg unterstützt den Appell Gleichberechtigung #stattBlumen. Die Initiatorinnen schreiben: „obwohl wir schon lange für Gleichberechtigung kämpfen, haben wir sie immer noch nicht erreicht. Corona zeigt uns: Wir bewegen uns sogar rückwärts.
Wir haben Blumen verschenkt aus Dankbarkeit – an die Frauen, die den Laden gerade am Laufen halten. Aber von Blumen kann man nicht die Miete zahlen. Mit Blumen kann man keine Kinder betreuen und Blumen schützen nicht vor Gewalt.“