Jetzt Mitglied werden und die Arbeit des Frauenrates fördern.
Für Organisationen, die an einer Mitgliedschaft im LFR interessiert sind, legt § 4 der LFR-Satzung fest:
- Im Landesfrauenrat sind vertreten:
- Frauenverbände und Frauengruppen gemischter Verbände, die auf Landesebene frauenpolitische Ziele verfolgen und die landesweit seit mindestens zwei Jahren tätig sind.
- Ausnahmen von Abs. 1. a) sind möglich.
- Alle Mitglieder des Landesfrauenrates haben den Nachweis zu erbringen, daß sie auf demokratischer Grundlage arbeiten.
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- Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
- Jeder Aufnahmeantrag ist der Delegiertenversammlung vorzulegen.
- Über die Aufnahme entscheidet die Delegiertenversammlung mit Zweidrittelmehrheit.
- Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung.
Information erhalten Sie auch gerne telefonisch : +49 711 621 135