Mit Schreiben an die Landesregierung Baden-Württemberg reagierte der LFR im Januar 2010 auf die Infragestellung dieses Rechtsanspruchs durch den Gemeindetag Baden-Württemberg. Der LFR schrieb u.a. an Frauenminsiterin Dr. Monika Stolz MdL: „die Infragestellung des Rechtsanspruchs auf Kleinkindbetreuung durch den Gemeindetag Baden-Württemberg alarmiert uns als Lobby der Frauen in Baden-Württemberg. Die Einbrüche in den kommunalen Haushalten sind teilweise dramatisch; sie dürfen jedoch nicht dazu führen, dass der gesellschaftlich in mehrfacher Hinsicht erforderliche Ausbau der Kleinkindbetreuung zum Erliegen kommt. Die Verwirklichung des Kinderrechts auf Bildung von Anfang an und die Verbesserung des Bildungsniveaus von Anfang an sowie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und familiären Aufgaben für Mütter und Väter kleiner Kinder sind Zukunftsaufgaben, die weiter weiterverfolgt werden müssen. Es sind überfällige Anpassungsprozesse im gesellschaftlichen Wandel und Folgen demografischer Veränderungen. Eine gut ausgebaute qualitativ hochwertige, institutionell verankerte […]
WeiterlesenKategorie: Stellungnahmen
2008: Zum Integrationsplan Baden-Württemberg „Integration gemeinsam schaffen“
Präambel Der Landesfrauenrat begrüßt den Integrationsplan Baden-Württemberg der Landesregierung „Integration gemeinsam schaffen“. Integration wird als eine Querschnittsaufgabe verstanden, die anerkennt, dass wir ein ethnisch, kulturell und religiös vielfältiges Land geworden sind und kulturelle und ethische Vielfalt einen kulturellen Mehrwert darstellt. Der Landesfrauenrat BW (LFR) teilt das in der der Präambel formulierte Grundverständnis, das Integration als ein wechselseitiges, „prozesshaftes Geschehen der ständigen Weiterentwicklung“ (S. 14) begreift. In seinem Positionspapier „Eckpunkten einer frauengerechten Migrationspolitik“ aus dem Jahr 2000 definiert der LFR entsprechend Integration als einen „Prozess, an dem Angehörige der Einwanderungsminderheiten und der Aufnahmegesellschaft zu beteiligen sind“. (Anlage.) Das Prinzip der Gegen- und Wechselseitigkeit, der partizipativen Gestaltung dieses gesellschaftlichen Prozesses entspricht demokratischem Grundverständnis. In weiten Teilen der Präambel wird das „gegenseitig Aufeinanderzugehen und ein gegenseitiges Verständnis“ sowie wechselseitiger Respekt und Anerkennung als Basis einer gelingenden Integration dargestellt. […]
Weiterlesen2008: Familienfreundliche Infrastruktur der Unternehmen
Stellungnahme des LFR im Rahmen seiner Mitwirkung in der Arbeitsgruppe II des Innovationsrats „Strategien gegen den Fachkräftemangel“ I. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erwerbstätigkeit von Frauen Für die Erwerbstätigkeit von Frauen bestehen immer noch zahlreiche Hemmnisse. Überwiegend sind es Frauen, die die Berufstätigkeit zugunsten der Betreuung von Kindern oder der häuslichen Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen einschränken oder unterbrechen.
Weiterlesen2008: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Polizeigesetzes – Platzverweis
Im Rahmen der schriftlichen Verbandsanhörung des Innenministeriums Baden-Württemberg nahm der LFR mit Schreiben vom 30. Mai 2008 Stellung, Auszug: „… Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg (LFR) beschränkt sich in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Polizeigesetzes auf die Schaffung einer spezifischen Rechtsgrundlage für den Platzverweis, das Aufenthaltsverbot, den Wohnungsverweis, das Rückkehrverbot und das Annäherungsverbot (§ 27a des Entwurfs). Der LFR begrüßt, dass die seit Jahren landesweit erfolgreich durchgeführten Maßnahmen gegen häusliche Gewalt – der so genannte Platzverweis – im novellierten Polizeigesetz verankert werden sollen. Dies entspricht einer jahrelangen Forderung des Landesfrauenrats, dass zur Verbesserung des Opferschutzes das polizeiliche Wegweisungsrecht sowie ein Betretungs- und Annäherungsverbot auf eine eigene spezielle Rechtsgrundlage gestellt wird.
Weiterlesen2008: Frauengesundheit – zum Präventionspakt Baden-Württemberg
Im Rahmen seiner Mitarbeit bei der Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg – Projektgruppe Prävention nahm der Landesfrauenrat im Februar 2008 zum Präventionspakt Stellung: Der Landesfrauenrat begrüßte die Einrichtung der Projektgruppe „Prävention“, gehören doch Fragen der Gesundheit mit zu den Schwerpunkten seiner Arbeit. Der Dachverband von 52 Frauenverbänden plädiert seit langem „für einen Vorrang der Prävention gegenüber der kurativen Behandlung, sowie der ganzheitlichen und Kräfte mobilisierenden Behandlung gegenüber dem Einsatz von Medikamenten, Geräten und invasiven Verfahren“, entsprechend der Empfehlung des bundesweiten Frauengesundheitsberichts (2002). (…) Für eine effektive Prävention ist es nach Einschätzung des LFR notwendig, bei der Konzeption und der Umsetzung einen geschlechtergerechten Ansatz zu berücksichtigen gemäß dem europäischen Leitbild des Gender Mainstreaming. Die unterschiedlichen physischen und sozialen Bedingungen von Frauen und Männern benötigen jeweils spezifische Maßnahmen, die auch die jeweils unterschiedlichen Ressourcen und Gefährdungen der Geschlechter einbeziehen sollten.
Weiterlesen2006: Stellungnahme zur Landesinitiative „PROSA – Pro Sicherheit im Alter“
Im Rahmen der Anhörung des Ministeriums für Arbeit und Soziales BW, Landesinitiative „PROSA – Pro Sicherheit im Alter“ zur Stärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge nahm der Landesfrauenrat wie folgt Stellung: … Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg setzt sich für den Ausbau der eigenständigen Sicherung der Frauen in allen drei Säulen der Alterssicherung ein und wendet sich gegen die Nachteile, die Frauen wegen ihrer durchschnittlich geringeren Verdienste und den unterbrochenen Erwerbsbiografien auf Grund der Familienarbeit drohen.
Weiterlesen2005: Zum Entwurf des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg nahm am 2. Juni 2005 im Rahmen der schriftlichen Anhörung der Landesregierung zum Entwurf des Chancengleichheitsgesetzes Stellung. Das Chancengleichheitsgesetz löste das Landesgleichberechtigungsgesetz ab. Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg begrüßt grundsätzlich, dass der Prozess um die Novellierung des Landesgleichberechtigungsgesetzes wieder in Gang gekommen ist. Seit dem In-Kraft-Treten des Landesgleichberechtigungsgesetzes, dessen Kernstück das Frauenfördergesetz (FG) ist, am 1. Januar 1996 hat der Landesfrauenrat dessen Umsetzung kritisch begleitet. Kritikpunkte waren der eingeschränkte Geltungsbereich des Gesetzes, die unzureichende gesetzliche Ausgestaltung und tatsächliche Umsetzung des Aufgabenbereichs der Frauenvertreterinnen und der Ansprechpartnerinnen in Behörden unter 50 Beschäftigten, die fehlenden Sanktionen bei einer mangelnden Umsetzung des Gesetzes durch die Verantwortlichen der Dienststellen etwa bei der Erstellung und Erfüllung der Frauenförderpläne usw. Hinsichtlich des Geltungsbereichs des Gesetzes werden durch den jetzt vorgelegten Entwurf keine Änderungen eintreten.
Weiterlesen2004: zum Entwurf desVerwaltungsstruktur-Reformgesetzes – Gender Mainstreaming umsetzen!
Der Landesfrauenrat nahm gegenüber dem damaligen baden-württembergischen Innenminister Dr. Thomas Schäuble MdL mit Schreiben vom 2. März 2004 Stellung. Der Landesfrauenrat dringt – in Umsetzung des Kabinettsbeschlusses vom 24. Juli 2001 – auf die Berücksichtigung der übergreifenden Prinzipien der Chancengleichheit der Geschlechter und des Gender Mainstreaming bei der Durchführung der Reform und bei der Bewertung ihrer Auswirkungen. Weder aus dem vorliegenden Entwurf noch aus dem Anschreiben zur Anhörung geht jedoch hervor, ob der Entwurf in seinen geschlechterspezifischen Auswirkungen überprüft wurde
Weiterlesen2003: „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ Geschlechterverhältnisse gestalten – Gender Mainstreaming Leitlinie umsetzen
Im Rahmen seiner Mitarbeit im Wirtschaftsforum „Demografischer Wandel“ (angesiedelt beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg) nahm der LFR im März 2003 zum Themenfeld „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ausführlich Stellung. Unter dem Titel „Geschlechterverhältnisse gestalten – Gender Mainstreaming Leitlinie umsetzen“ führte er aus: Die EU hat Gender Mainstreaming als durchgängiges Leitprinzip in den Mitgliedsstaaten mit dem Amsterdamer Vertrag – erstmals kraft Gesetz – 1997 verpflichtend gemacht. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 9. Juli 2002 beschlossen, das Prinzip des Gender Mainstraming in der Landesverwaltung umzusetzen. Zukunftstaugliche Arbeitsergebnisse müssen europäische Standards bzw. Zielvereinbarungen in den Blick nehmen. Dazu gehört das Prinzip des Gender Mainstreaming als aktives Gestaltungsprinzip für demokratische Geschlechterverhältnisse in Europa.
Weiterlesen2000: Eckpunkte einer frauengerechten Migrationspolitik
LFR-Arbeitskreis „Integration von Migrantinnen“: Eckpunkte einer frauengerechten Migrationspolitik für Baden-Württemberg Gliederung Vorwort Präambel Teil I Eckpunkte einer frauengerechten Migrationspolitik 1. Rechtliche Rahmenbedingungen 2. Bildung 3. Arbeit 4. Gesundheitsversorgung Teil II Integration von Migrantinnen und Frauenverbandsarbeit (intern) Vorwort Der Delegiertentag des Landesfrauenrates hat am 12. Juni 1999 beschlossen, einen Arbeitskreis „Integration von Migrantinnen“ zu gründen. Der Arbeitsauftrag war, gemeinsam mit Vertreterinnen der Verbände und engagierten Migrantinnen frauenpolitische Forderungen an eine geschlechtergerechte Migrationspolitik in Baden-Württemberg zu entwickeln. Bei der Bitte um Teilnahme einer Vertreterin hatten wir die Verbände gebeten, Fachfrauen mit eigenem Migrationshintergrund zu entsenden. Dies ist auch erfreulicherweise gelungen. Die Frauenarbeit der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, die ASF, Bündnis 90/Die Grünen und der DGB haben Frauen delegiert, die mit ihrer migrationsspezifischen Sozialisation und Kompetenz ganz entscheidend die Entstehung dieses Papiers geprägt haben. Als externe Expertinnen wurden […]
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