Kategorie: Beschlüsse Delegiertenversammlung

Delegiertenversammlung 22.11.2013: Wege aus der Frauenarmut – Datenerhebung (1)

Geschlechtsdifferenzierte quantitative und qualitative Erhebungen zu Armut und Reichtum in Baden-Württemberg – Gender Mainstreaming in der Armuts- und Reichtumsberichterstattung des Landes Basierend auf der Ausarbeitung des Arbeitskreises „Wege aus der Frauenarmut“ , der von Juni 2012 bis Oktober 2013 arbeitete, fordern wir die Landesregierung und das Frauenministerium Baden-Württemberg, das Statistische Landesamt sowie weitere, mit der quantitativen und qualitativen Erhebung von Daten zu Armut und Reichtum im Land befasste Stellen auf: Im Rahmen einer regelmäßigen Armuts- und Reichtumsberichterstattung des Landes sind grundsätzlich mehr nach Geschlecht und innerhalb dieser Kategorie nach weiteren sozio-demografischen Merkmalen differenzierte quantitative und qualitative Erhebungen zur Armut und ihren Folgen zu veranlassen bzw. durchzuführen. Das Statistische Landesamt, die Familienwissenschaftliche Forschungsstelle, Universitätsinstitute sowie alle Behörden, die entsprechend relevante Daten erfassen, sind aufgefordert, von vornherein konsequent einen geschlechtsdifferenzierten Blick zu lenken auf

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LFR-Delegiertenversammlung 22.11.2013: Wege aus der Frauenarmut – „Armutsfallen“ erkennen – Armut vorbeugen und vermeiden (2)

Spezifische Armutsfallen identifizieren – Frauen-Armut vorbeugen Basierend auf der Ausarbeitung des Arbeitskreises „Wege aus der Frauenarmut“ fordern wir von Landtag, Landesregierung, insbesondere Sozial- und Kultusministerium, sowie – soweit zuständig – von Kommunen, Trägern der Jugendarbeit und der Jugend- und Erwachsenenbil-dung sowie von Medien, entsprechend ihrer besonders Verantwortung und ihrer zentralen Rolle bei Aufklärung, Beratung und Empowerment zu Entscheidungen für eine eigenständige Existenzsicherung folgende Maßnahmen zu veranlassen bzw. durchzuführen:

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LFR-Delegiertenversammlung 22.11.2013: Wege aus der Frauenarmut – Bildung und Ausbildung (3)

Armutsvermeidung – Wege aus der Frauenarmut: Bildung und berufsqualifizierende Aus- und Weiterbildung zur Ermöglichung eigenständiger Existenzsicherung durch Erwerbsarbeit Basierend auf der Ausarbeitung des Arbeitskreises „Wege aus der Frauenarmut“ fordert der Landesfrauenrat von Landesregierung, Landtag, Arbeitgebern, Bildungsträgern und Kommunen Sorge zu tragen für: 1. Bildung von Anfang an! Chancengerechtigkeit durch entsprechende ausgestattete und konzeptionell ausgerichtete Institutionen zu gewährleisten muss beinhalten: Bei der Ganztagskinderbetreuung (z.B: Early Excellence Centers) – geschlechtsspezifische Bildungsangebote für Mütter/Eltern. Beitragsfreie Kindertagesstätten für Eltern, deren Einkommen unterhalb des Landesmedians liegt (danach Beitragsstaffelung). Bei der Elternbildung ist die Problematik etwaiger Ungleichverteilung der Ressourcen und Chancen in Familien und Kindervernachlässigung im Elternhaus mit zu thematisieren. 2. Allgemeinbildung, Berufsvorbereitung und Berufsausbildung Für Mädchen und weibliche Jugendliche ist entscheidend: Erwerb qualifizierter Bildungsabschlüsse, Erweiterung des Berufswahlspektrums und Einmündung in eine Berufsausbildung.

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LFR-Delegiertenversammlung 22.11.2013: Wege aus der Frauenarmut – Eigenständige Existenzsicherung (4)

Wege aus der Frauenarmut – Eigenständige Existenzsicherung Basierend auf der Ausarbeitung des Arbeitskreises „Wege aus der Frauenarmut“ fordert der Landesfrauenrat von Landesregierung, Landtag, öffentlichen und privaten Arbeitgebern bzw. den Tarifpartnern: 1. Arbeitsplätze für Frauen zu schaffen und zu erhalten durch gezielte Arbeitsmarktpolitik, regionale Wirtschaftsförderung und Unterstützung bei der Existenzgründung. – Beschäftigungsprogramme, Wirtschaftsförderungsprogramme, Konjunkturprogramme und dergl. grundsätzlich geschlechtergerecht zu konzipieren und umzusetzen. Das Land muss

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LFR-Delegiertenversammlung 22.11.2013: Wege aus der Frauenarmut – Geld und geldwerte Leistungen (5)

Wege aus der Frauenarmut – Geld und geldwerte Leistungen. Neujustierung der sozialen Sicherungssysteme unter Genderaspekten! Basierend auf der Ausarbeitung des Arbeitskreises „Wege aus der Frauenarmut“ fordert der Landesfrauenrat von Landesregierung und Landtag: 1. Umsetzung der Empfehlungen des Gleichstellungsberichts Adressiert an den Bundesgesetzgeber hat die Landesregierung Baden-Württemberg über Bundesrats-Initiativen dafür Sorge zu tragen, dass die Bundesregierung die Empfehlungen des Gleichstellungsberichts in Hinblick auf die festgestellten inkonsistenten Rechtslagen (Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht) und widersprüchliche Anreize (Betreuungsgeld) umsetzt.

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LFR-Delegiertenversammlung 22.11.2013: Wege aus der Frauenarmut – Wohnen und Leben in Stadt und Land, Partizipation (6)

Wege aus der Frauenarmut – Wohnen und Leben in Stadt und Land, Partizipation Basierend auf der Ausarbeitung des Arbeitskreises „Wege aus der Frauenarmut“ fordert der Landesfrauenrat von Landesregierung und Landtag, Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften, Institutionen, Freien Trägern, Beratungsstellen, Bildungs-, Kultur- und Sportanbietern dafür zu sorgen, dass auch für einkommensschwache Menschen in Stadt und Land die Grundbedürfnisse, der Zugang zu Dingen des täglichen Bedarfs, zu Gesundheitsversorgung, zu sozialer und politischer Teilhabe, zu Kultur, Mobilität und Arbeitsplätzen gewährleistet werden. Dies muss beinhalten

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LFR-Delegiertenversammlung 22.11.2013: Entgeltgleichheitsgesetz

Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, sich auf Bundesebene nochmals nachdrücklich für ein Entgeltgleichheitsgesetz ‚mit Biss‘ einzusetzen, das dem Unionsrecht auf gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit für Männer und Frauen zur Durchsetzung vor den deutschen Arbeitsgerichten verhilft. Dabei ist eine Beweislastumkehr für den Ursachenzusammenhang zwischen Diskriminierung und unterschiedlicher Vergütung unverzichtbar.  

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LFR-Delegiertenversammlung 22.11.2013: EU-Förderprogramme im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“

1. Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, in der ESF-Förderperiode 2007-2013 den erfolgreich begonnenen Weg der durchgängigen Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der neuen Förderperiode mit dem Operationellen Programm (OP) des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Baden-Württemberg 2014 – 2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ fortzusetzen sowie ziel- und wirkungsorientiert auszubauen. 2. Die Ergebnisse der Evaluation sowie die sozioökonomische Analyse für Baden-Württemberg belegen die überproportionale Betroffenheit von Frauen bei allen arbeitsmarktlichen Risiken. Daher muss das ESF-OP diese Erkenntnisse zu den Geschlechterverhältnissen und offengelegten Handlungsbedarfen mit konkreten Zielen, Indikatoren, Kennziffern und Budgets untersetzen. 3. Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, insbesondere dort, wo der ESF mit seinen Prioritäten beschäftigungspolitisch am wirksamsten ist, wo er auf existenzsichernde Beschäftigung und damit dem zentralen Gleichstellungsziel der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen und Männern abzielt und in […]

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Wege aus der Frauenarmut: LFR-Delegiertenversammlung verabschiedet umfangreiches Antragspaket

Basierend auf der Ausarbeitung des Arbeitskreises „Wege aus der Frauenarmut“ des Landesfrauenrats  hat die Delegiertenversammlung am 22.11.2013 in sechs umfangreichen Beschlüssen Wege aus der Frauenarmut aufgezeigt. Diese wurden den zuständigen Stellen im Land übermittelt. Darüber hinaus werden diese  Beschlüsse auch mittelfristig als Grundlage für Stellungnahmen des Landesfrauenrats dienen. Die Schwerpunkte der Beschlüsse sind: Bedarf an quantitativen Daten und qualitativen Erhebungen „Armutsfallen“ erkennen – Armut vorbeugen und vermeiden Bildung und Ausbildung Eigenständige Existenzsicherung Geld und geldwerte Leistungen Wohnen & Leben in Stadt und Land, BeteiligungZu den Beschlüssen

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Menschenrechte für Frauen – überall

Die LFR-Delegiertenversammlung im April 2013 hat Forderungen zu Menschenrechten beschlossen: Resolution „Eine Gesellschaft ohne Prostitution ist das Ziel!“ Umsetzung der Konvention 189 „Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte“ der Internationalen Arbeitsorganisation; Umsetzung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels; Eindämmung frauenfeindlicher Werbung. Siehe unter Themen/Beschlüsse 2013  

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Ältere Beschlüsse: Gleichberechtigung, Frauen in Gremien, Strukturen

 I. Gleichberechtigung: gesetzliche Rahmenbedingungen und Strukturen Verbesserung des baden-württembergischen Landesgleichberechtigungsgesetzes Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, folgende Verbesserungen am Landesgleichberechtigungsgesetz vorzunehmen: Der Geltungsbereich des Landesgleichberechtigungsgesetzes muß erweitert werden • insbesondere gilt dies für Kommunen • die Verankerung der kommunalen Frauenbeauftragten • Koppelung der Vergabe von öffentlichen Aufträgen an frauenfördernde Maßnahmen analog der Frauenförderverordnung des Landes Brandenburg vom 17. Mai 1996 Notwendigkeit eines Ausführungsgesetzes, in dem detailliert Stellung genommen wird zu folgenden Punkten: • Freistellung für gewählte Frauenvertreterinnen und bestellte Ansprechpartnerinnen • Recht der Frauenvertreterinnen und Ansprechpartnerinnen auf Vernetzung • verbesserter Informationsfluß • klare Kompetenzen und Einflußmöglichkeiten für Frauenvertreterinnen und Ansprechpartnerinnen • Schaffung der Stelle einer Frauenvertreterin in den Schulämtern • wohnortnahe, qualitative Schulungen der Frauenvertreterinnen und Ansprechpartnerinnen • grundsätzliche Beteiligung der Frauenvertreterinnen bei Personalentscheidungen • Sanktionen bei Nichterstellung eines Frauenförderplans. (25.10.1997)

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Ältere Beschlüsse: Migration und Integration

Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle für Migrantinnen: „KOMMIT-Büro“ Der Landesfrauenrat hat gemeinsam mit engagierten Migrantinnen mit Unterstützung der Stabstelle Ausländerbeauftragter der Landesregierung, der Landeszentrale für politische Bildung und des Frauenarbeitskreises der Volkshochschulen Baden-Württemberg die Kampagne „KOMMIT 99 – Kommunalpolitik – Migrantinnen mischen mit“ gestartet. Ziel dieser landesweiten Kampagne ist es, die kommunalpolitische Partizipation von Migrantinnen zu stärken. Um dieses politische Engagement selbstbestimmt und gleichwertig einbringen zu können, bedarf es einer zentralen Koordinierungsstelle. Wir fordern daher die Landesregierung auf, ausreichende finanzielle Mittel für die Einrichtung eines KOMMIT-Büros zur Verfügung zu stellen. Durch dieses Büro soll eine Infrastruktur zur Information und Kommunikation auch über die Kommunalwahlen hinaus geschaffen werden. Nur mit einem solchen Büro mit festen Kontaktzeiten kann die für die Integration der hier lebenden Migrantinnen dringend benötigte Informationsstelle geschaffen werden. (12.6.1999) Resolution: Sofortige Wiedereinreise von Neshe Özmen […]

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