Kategorie: Beschlüsse Delegiertenversammlung

2000 Frauengesundheit: Qualitätsoffensive Brustkrebs

Beschlüsse  vom 10. November 2000 Resolution zum Thema „Brustkrebs“ Jede neunte Frau in Deutschland erkrankt im Laufe ihres Lebens an Brustkrebs. Frauen aller Altersgruppen sind betroffen. Im internationalen Vergleich zeichnet sich Deutschland nach wie vor durch eine hohe Mortalitätsrate aus. Der Einsatz von nur einem Prozent aller Forschungsmittel im onkologischen Bereich zur Erforschung der Ursachen und Bekämpfung des Brustkrebses ist absolut unzureichend angesichts der zunehmenden Zahl von Erkrankungen. Im Bereich der Früherkennungsmaßnahmen haben Berichte über „Falschdiagnosen“ in jüngster Zeit Frauen nicht nur verunsichert, sondern auch schwer geschädigt. Deshalb fordert der Landesfrauenrat, neue Wege zu beschreiten.

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2000: Medien, neue Informationstechnologien

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 1. Juli 2000 Medienpolitik Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, sich für folgende medienpolitische Ziele einzusetzen. Grundlage für eine demokratische Gesellschaft ist der öffentliche Zugang zu Informationen. Das beinhaltet das Recht auf Information und Bildung. Deshalb bekräftigt der Landesfrauenrat seine Zustimmung ,das duale Rundfunksystem in einem Gleichgewicht aufrecht zu erhalten.

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2000: Europäische Förderpolitik

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 1. Juli 2000 Entschließung zum Europäischen Sozialfonds Zur Verbesserung der Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und Vermeidung weiterer Arbeitslosigkeit stehen in den nächsten Jahren erhebliche Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Allein in Baden-Württemberg beträgt die Summe rund 30 Millionen Mark jährlich bis ins Jahr 2006. Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert deshalb alle Verantwortlichen in Bund und Land auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Gelder ihrem Förderzweck entsprechend eingesetzt werden und tatsächlich der Förderung der Chancengleichheit dienen. Dazu gehört nach Auffassung des Landesfrauenrates eine strikte Beachtung der Förderrichtlinien durch die Bewilligungsbehörden und die Kontrolle der Projekte hinsichtlich des von der EU beabsichtigten „gender-mainstreaming“-Aspektes.

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2008: Beschlüsse

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 25. April 2008  Förderung von Mehrgenerationenwohnanlagen Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, finanzielle Mittel zum Bau von Mehrgenerationenwohnanlagen (ggf. auch als zinsgünstiges Darlehen) bereitzustellen und zu prüfen, ob Grundstücke, die sich im öffentlichen Besitz befinden, zur Bebauung zur Verfügung gestellt werden können (vgl. MIKA-Projekt auf einem ehemaligen Kasernengelände in Karlsruhe). Es ist zu prüfen, ob die vom Bund an das Land Baden-Württemberg zugeteilten Mittel für den sozialen Wohnungsbau teilweise für solche Projekte verwendet werden können. Ferner sollen folgende Möglichkeiten der Förderung bzw. Finanzierung gründlich geprüft bzw. in Erwägung gezogen werden: – Bereitstellung von Mitteln der KfW Bank zur Schaffung von Mehrgenerationenwohnanlagen. – Beantragung von Mitteln aus dem europäischen Sozialfonds (ESF). – Zinsgünstige Kredite der L-Bank (für Klein- und Normalverdiener – mit Einkommensobergrenze) zum Eigentumserwerb in Mehrgenerationenwohnanlagen. Keine Einschränkung des Online-Angebots im […]

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