Satzungsänderung zur Aufnahme von Fördermitgliedschaften für Frauen im Landesfrauenrat Baden-Württemberg Die Satzung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg in der Fassung vom 12. November 2010 wird in § 4 / Mitgliedschaft um einen Absatz (6. Fördermitgliedschaft) ergänzt. Wir wollen mit der „Fördermitgliedschaft für Frauen“ interessierten Fraueninstitutionen, Frauenverbänden, Frauenvereinen, Frauengruppen gemischter Verbände, siehe § 4 Abs. 1 die Möglichkeit geben, sich enger an die Arbeit des LFR anzuschließen. Mit einer Fördermitgliedschaft kann auch öffentlich signalisiert werden: wir unterstützen die Arbeit des Landesfrauenrates (Gleichberechtigung, Chancengleichheit, Geschlechtergerechtigkeit, Antidiskriminierung und weitere vielfältige Themen); wir vertreten Fraueninteressen und wir wertschätzen das ehrenamtliche Engagement von 2 Millionen Mitgliedsfrauen in Baden-Württemberg. Die Fördermitgliedschaft beinhaltet dabei lediglich ein Gastrecht, kein Stimm-, Wahl- und Rederecht. Förderung der Solwodi Fachberatungsstelle gegen Menschenhandel und (Zwangs)Prostitution in Aalen, durch Aufstockung der Landesmittel Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg fordert die Landesregierung […]
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