Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf nachdrücklich. Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die schnellstmögliche Umsetzung des Gesetzes und appelliert an den Landtag, diese dringend erforderliche Finanzierung weder aufzuschieben, noch mit Verweis auf ein Bundesgesetz auszusetzen. Sowohl der Bund, das Land und die Kommunen müssen ihrer Verantwortung und ihren Verpflichtungen aus der Istanbul Konvention gerecht werden. Ein Abschieben der Verantwortung untereinander in unserer föderalen Struktur erschüttert das Vertrauen in unsere Demokratie. Seit Inkrafttreten der Istanbul Konvention zum 1. Februar 2018 fordert der Landesfrauenrat Baden-Württemberg genau eine solche im Gesetzentwurf geregelte einzelfallunabhängige Finanzierung der Frauenhäuser. Denn ohne institutionelle Förderung sind bestehende Frauenhäuser nicht dauerhaft und verlässlich zu betreiben, so dass die Anzahl der Frauenhäuser in Baden-Württemberg bisher schon drastisch unter der erforderlichen Zahl liegt. Die Standards der Istanbul Konvention würden erst mit einer Verdopplung der Anzahl der […]
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