Finanzierung der Frauenhäuser im laufenden Haushaltsjahr (1997) Der Delegiertentag des Landesfrauenrates fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, zur Finanzierung der Frauenhäuser im laufenden Haushaltsjahr 1997 unverzüglich eine Anhörung durchzuführen. (27.06.1997) Finanzierungskonzept für die Frauenhäuser in Baden-Württemberg Der Delegiertentag des Landesfrauenrates fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, eine landeseinheitliche Finanzierungsstruktur zur Förderung von Frauenhäusern in Baden-Württemberg zu entwickeln. Analog der Eckpunkte der Freien Trägerverbände müssen die Kosten für die Frauenhäuser zwischen Land, Städten und Landkreisen gerechter als bisher verteilt werden, um die notwendigen Frauenhausplätze in ihrer Existenz und in ihrer Aufgabenstellung zu sichern.
WeiterlesenSchlagwort: Gegen Gewalt an Frauen
RUNDBRIEF 2-2013
Schwerpunkte: DOKUMENTATION Beschlüsse der LFR-Delegiertenversammlung vom 26.4.2013; Informationsveranstaltung „11 Jahre Prostitutionsgesetz: Bilanz und Handlungsbedarf aus Frauensicht“. THEMA Gegen Prostitution – Menschenhandel – Arbeitsausbeutung: Internationale Vereinbarungen, Europäische Kampagnen, Projekte in Baden-Württemberg. Herunterladen > Download
Weiterlesen2013: Resolution „Eine Gesellschaft ohne Prostitution ist das Ziel!“
Zum Prostitutionsgesetz: Eine Gesellschaft ohne Prostitution ist das Ziel. Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung wirksam bekämpfen! Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrats Baden-Württemberg stellt fest: Einen Menschen zum Konsumartikel zu degradieren, ist mit der Würde des Menschen nicht vereinbar. Ein Freier tut genau dies. Prostitution ist nicht vereinbar mit der Würde des Menschen; denn Frauen und weibliche Sexualität werden zur Ware, einem käuflichen Objekt degradiert. Prostitution ist gerade deshalb kein Beruf wie jeder andere – aber für manche Frauen die einzige bezahlte Arbeit, die ihnen aus Not, Perspektivlosigkeit, Naivität oder mangelnder Information möglich erscheint. In Prostitution und Zuhälterei (illegal oder legalisiert) findet das Machtverhältnis von Männern über Frauen und ihre Sexualität einen deutlichen Ausdruck. In legalisierter und gesellschaftlich anerkannter Prostitution manifestiert sich die Anerkennung dieses Machtverhältnisses. Wir fordern, dass der Staat und die Gesellschaft in Deutschland mit einem […]
Weiterlesen2013: Menschenrechte
Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 26. April 2013 Umsetzung der Konvention 189 „Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Baden-Württemberg Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung Baden-Württemberg sowie die zuständigen Tarifpartner, die Bundesagentur für Arbeit, Verbände und Einrichtungen auf, wirksame Instrumente für die Einhaltung und Umsetzung der ILO-Konvention189 „Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte“ in Baden-Württemberg zu entwickeln sowie zur Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen die Datengrundlage entscheidend zu verbessern.
WeiterlesenRUNDBRIEF 4-2012
Schwerpunkte: DOKUMENTATION Delegiertenversammlung des Landesfrauenrats am 24.11.2012; KAMPAGNE Kommunalwahlrecht: Parité jetzt! Regierungskoalition: Gutachten Soll-Regelung zum Reißverschluss auf Kommunalwahllisten; GEGEN GEWALT Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen, Studie zu „Ehrenmorden“ in Deutschland, EU-Richtlinie gegen Menschenhandel, Medica Mondiale – Zehn Jahre internationaler Einsatz in Afghanistan, … Herunterladen: RB-4-2012klein
Weiterlesen2012: Frauengesundheit, Pflege, Gegen Gewalt
Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 24. November 2012 Strafbarkeit der Genitalverstümmelung als schwere Menschenrechtsverletzung Der Landesfrauenrat fordert den Landtag, die Landesregierung, insbesondere das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, das Ministerium für Justiz und das Ministerium für Integration auf, über den Bundesrat, die Gesundheitsministerkonferenz, die Jugend- und Familienministerkonferenz und die Justizministerkonferenz der Länder darauf hinzuwirken, dass im Zuge der jetzt anstehenden Beratungen zur Strafbarkeit der Genitalverstümmelung die Ächtung weiblicher Genitalverstümmelung als schwere Menschenrechtsverletzung mit dem Status eines eigenen Straftatbestandes (entweder durch Änderung des § 226 StGB oder durch Schaffung eines § 226a StGB) festgeschrieben werden. Es ist darauf hinzuwirken, die Strafverschärfung noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode zu realisieren. Rezeptfreie „Pille danach“ zur Verhütung ungewollter Schwangerschaft Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass die Pille danach wie in […]
Weiterlesen2011: Gegen Gewalt, Sorgerecht
Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 20. Mai Notaufnahmeplätze für von Zwangsheirat betroffene Frauen Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung und den Landtag von Baden-Württemberg auf, pauschal finanzierte spezifische Notaufnahmeplätze für von Zwangsheirat betroffene Mädchen und junge Frauen, Minderjährige und Volljährige, zu schaffen und die Weiterarbeit der Beratungsstelle für junge Migrantinnen in Konfliktsituationen YASEMIN finanziell zu sichern. Elterliches Sorgerecht bei nicht-ehelichen Kindern Der Landesfrauenrat bittet die Landesregierung, sich auf Bundesebene bei der anstehenden Neureglung zum gemeinsamen elterlichen Sorgerecht für die so genannte „Antragslösung“ einzusetzen. Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 12. November 2011 Regelfinanzierung der Fachberatungsstellen gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution in Baden-Württemberg Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung und den Landtag Baden-Württemberg auf, die Fachberatungsstellen gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution Baden-Württemberg in die Regelfinanzierung zu überführen. Verbände-Thema: „Wege aus der Frauenarmut“ Fachfrauen der Verbände und – bei Bedarf – externe Expertinnen […]
Weiterlesen2008: Gegen Gewalt
Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 22. November 2008 Bundesweite Finanzierungsregelung für Frauenschutzhäuser Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert den Landtag und die Landesregierung Baden-Württemberg auf, für eine bundesweit einheitliche und unbürokratische Regelung der Frauenhausfinanzierung initiativ zu werden. Eine angemessene, bundeseinheitliche Finanzierung verschafft allen Frauenhäusern Planungssicherheit für die verlässliche Finanzierung ihrer Aufgaben, gewaltbetroffene Frauen zu schützen, zu beraten und zu unterstützen. Der Zugang zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihrer Kinder muss einfach und niedrigschwellig sichergestellt und finanzielle Barrieren müssen beseitigt werden. Die Finanzierung der Frauenhäuser darf die betroffenen Frauen mit ihren Kindern nicht zusätzlich belasten und gefährden. Der gleichberechtigte Zugang aller betroffenen Frauen zum Hilfesystem muss bundesweit verbindlich geregelt und die Aufteilung der notwendigen finanziellen Mittel mit Beteiligung von Bund, Ländern und Kommunen dauerhaft und sachgerecht festgelegt werden. Die erforderliche Schutz- und Hilfegewährung muss über Stadt – […]
Weiterlesen2008: Zum Integrationsplan Baden-Württemberg „Integration gemeinsam schaffen“
Präambel Der Landesfrauenrat begrüßt den Integrationsplan Baden-Württemberg der Landesregierung „Integration gemeinsam schaffen“. Integration wird als eine Querschnittsaufgabe verstanden, die anerkennt, dass wir ein ethnisch, kulturell und religiös vielfältiges Land geworden sind und kulturelle und ethische Vielfalt einen kulturellen Mehrwert darstellt. Der Landesfrauenrat BW (LFR) teilt das in der der Präambel formulierte Grundverständnis, das Integration als ein wechselseitiges, „prozesshaftes Geschehen der ständigen Weiterentwicklung“ (S. 14) begreift. In seinem Positionspapier „Eckpunkten einer frauengerechten Migrationspolitik“ aus dem Jahr 2000 definiert der LFR entsprechend Integration als einen „Prozess, an dem Angehörige der Einwanderungsminderheiten und der Aufnahmegesellschaft zu beteiligen sind“. (Anlage.) Das Prinzip der Gegen- und Wechselseitigkeit, der partizipativen Gestaltung dieses gesellschaftlichen Prozesses entspricht demokratischem Grundverständnis. In weiten Teilen der Präambel wird das „gegenseitig Aufeinanderzugehen und ein gegenseitiges Verständnis“ sowie wechselseitiger Respekt und Anerkennung als Basis einer gelingenden Integration dargestellt. […]
Weiterlesen2008: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Polizeigesetzes – Platzverweis
Im Rahmen der schriftlichen Verbandsanhörung des Innenministeriums Baden-Württemberg nahm der LFR mit Schreiben vom 30. Mai 2008 Stellung, Auszug: „… Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg (LFR) beschränkt sich in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Polizeigesetzes auf die Schaffung einer spezifischen Rechtsgrundlage für den Platzverweis, das Aufenthaltsverbot, den Wohnungsverweis, das Rückkehrverbot und das Annäherungsverbot (§ 27a des Entwurfs). Der LFR begrüßt, dass die seit Jahren landesweit erfolgreich durchgeführten Maßnahmen gegen häusliche Gewalt – der so genannte Platzverweis – im novellierten Polizeigesetz verankert werden sollen. Dies entspricht einer jahrelangen Forderung des Landesfrauenrats, dass zur Verbesserung des Opferschutzes das polizeiliche Wegweisungsrecht sowie ein Betretungs- und Annäherungsverbot auf eine eigene spezielle Rechtsgrundlage gestellt wird.
WeiterlesenGegen Gewalt 2007
Beschluss der Delegiertenversammlung vom 4. Mai 2007 Beratungs- und Hilfsangebote für von Zwangsheirat bedrohte oder betroffene Mädchen und junge Frauen Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, dafür Sorge zu tragen, dass in Baden-Württemberg spezifische Beratungsangebote und Notaufnahmeplätze für von Zwangsheirat bedrohte oder betroffene Mädchen und junge Frauen eingerichtet werden. Gleichzeitig sollen die von der Fachkommission Zwangsheirat im Jahr 2005 erarbeiteten Handlungsempfehlungen zügig umgesetzt werden.
Weiterlesen2005: Gegen Gewalt
Beschluss der Delegiertenversammlung vom 15. April 2005 Landeseinheitliche Finanzierung der Frauenhäuser in Baden-Württemberg Der Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates fordert das Sozialministerium Baden-Württemberg auf, umgehend für eine landeseinheitliche Finanzierungsstruktur für die Frauenhäuser in Baden-Württemberg initiativ zu werden. Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates bekräftigt ihren Beschluss vom Juni 1997 zur Ausgestaltung einer landeseinheitlichen Finanzierungsregelung. Analog der Eckpunkte der Freien Trägerverbände müssen die Kosten für die Frauenhäuser zwischen Land, Städten und Landkreisen gerechter als bisher verteilt werden, um die notwendigen Frauenhausplätze in ihrer Existenz und in ihrer Aufgabenstellung zu sichern.
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