Beschluss der Delegiertenversammlung vom 16. Juli 2004 Rechtsstellung der Opfer von Menschenhandel Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, auf die Verantwortlichen im Land und über den Bundesrat im Bund einzuwirken, geeignete Schritte einzuleiten, dass weibliche Opfer von Menschenhandel sich in Deutschland offenbaren und um Hilfe bitten können, ohne wegen illegalen Aufenthalts abgeschoben zu werden. In Ergänzung zu § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes, der einen geschlechts-spezifischen Asylgrund einführt, müssen weitere Gesetze regeln:
WeiterlesenSchlagwort: Gegen Gewalt an Frauen
2003: Rente, Eherecht
Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 24. Mai 2003 Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): Verbesserung der Rechtstellung des haushaltsführenden, nicht-erwerbstätigen oder teilzeit-erwerbstätigen Ehepartners im Eherecht Der Landsfrauenrat Baden-Württemberg fordert die baden-württembergischen Bundestagsabgeordneten und die Bundesregierung auf (Rechtsausschuss und Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) a) den vom Bundesrat eingebrachten – und vom Bundestag am 10.04.03 in Erster Lesung behandelten – Gesetzentwurf zur Änderung der §§ 1360 und 1361 BGB in nächster Zeit gründlich in den Ausschüssen zu beraten; b) darüber hinaus eine Fortentwicklung des gesetzlichen ehelichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft hin zu einer „Teilhabegemeinschaft“ oder „angepassten Errungenschaftsgemeinschaft“ zu prüfen, wie dies die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf erwogen hat; c) sowie eine Verpflichtung der Standesbeamten zu prüfen, Eheschließende generell auf die Ausgestaltung des ehelichen Güterrechts hinzuweisen. Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 14. November 2003 […]
Weiterlesen2003: Gegen Gewalt, Gesundheit
Beschluss der Delegiertenversammlung vom 24. Mai 2003 Geschlechtsspezifischer Schutz im Zuwanderungsgesetz Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, auf die Verantwortlichen im Land und über den Bundesrat im Bund einzuwirken, geeignete Schritte einzuleiten, dass weibliche Opfer von Menschenhandel sich in Deutschland offenbaren und um Hilfe bitten können, ohne wegen illegalen Aufenthalts abgeschoben zu werden. • Dazu wäre unter anderem wichtig, darauf Einfluss zu nehmen, dass das „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern“ ( Zuwanderungsgesetz ) – besonders in der Aufzählung der Verbote einer Abschiebung – geschlechtsspezifischen Schutz anbietet und bald in Kraft tritt. • Eine weitere Möglichkeit zur Verwirklichung dieses Ziels wäre die Bereitstellung von Mitteln zum Aufbau von Frauenschutzhäusern, in denen sich die durch Menschenhandel aus ihren Ursprungsländern verschleppten und entwurzelten Frauen […]
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