Beschluss der Delegiertenversammlung vom 24. Mai 2003 Geschlechtsspezifischer Schutz im Zuwanderungsgesetz Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, auf die Verantwortlichen im Land und über den Bundesrat im Bund einzuwirken, geeignete Schritte einzuleiten, dass weibliche Opfer von Menschenhandel sich in Deutschland offenbaren und um Hilfe bitten können, ohne wegen illegalen Aufenthalts abgeschoben zu werden. • Dazu wäre unter anderem wichtig, darauf Einfluss zu nehmen, dass das „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern“ ( Zuwanderungsgesetz ) – besonders in der Aufzählung der Verbote einer Abschiebung – geschlechtsspezifischen Schutz anbietet und bald in Kraft tritt. • Eine weitere Möglichkeit zur Verwirklichung dieses Ziels wäre die Bereitstellung von Mitteln zum Aufbau von Frauenschutzhäusern, in denen sich die durch Menschenhandel aus ihren Ursprungsländern verschleppten und entwurzelten Frauen […]
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