Resolution: Gesundheitsreform: Bittere Pillen für Frauen Frauen sind durch die Maßnahmen der dritten Stufe der Gesundheitsreform in besonderem Maße betroffen. Wegen ihres durchschnittlich geringeren Einkommens gehören sie im Vergleich zu ihrem Anteil an der Bevölkerung überproportional der gesetzlichen Krankenversicherung ( GKV) an. Durch die Herausnahme von Präventionsleistungen aus dem gesetzlichen Leistungskatalog, die Einschränkungen bei den stationären Kuren sowie durch die erneut verschärften Zuzahlungen zu Arzneimitteln, Kuren und Heil- und Hilfsmitteln werden sie als Patientinnen zusätzlich belastet . Das Prinzip der solidarischen, paritätisch finanzierten GKV wird dadurch in Frage gestellt.
WeiterlesenSchlagwort: Gesundheitsreform
2006: Schwerpunkt Frauengesundheit
Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 28. Juli 2006 Frauengesundheit Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, über den Bundesrat darauf einzuwirken, dass die Auswirkungen der geplanten Gesundheitsreform im Bezug auf die Gleichstellung von Frauen und Männern überprüft und im Falle der Benachteiligung von Frauen entsprechende Ergänzungen im Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden. Eckpunkte der Gesundheitsreform Die Landesregierung Baden-Württemberg wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Auswirkungen der geplanten Gesundheitsreform Frauen nicht benachteiligen. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass in verlässlicher und nachhaltiger Weise den gesetzlichen Krankenkassen ausreichende Mittel aus Steueraufkommen zur Verfügung gestellt werden, um gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern, Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen etc. zu finanzieren. Die Einrichtung des geplanten Gesundheitsfonds ist abzulehnen.
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