Präambel Der Landesfrauenrat begrüßt den Integrationsplan Baden-Württemberg der Landesregierung „Integration gemeinsam schaffen“. Integration wird als eine Querschnittsaufgabe verstanden, die anerkennt, dass wir ein ethnisch, kulturell und religiös vielfältiges Land geworden sind und kulturelle und ethische Vielfalt einen kulturellen Mehrwert darstellt. Der Landesfrauenrat BW (LFR) teilt das in der der Präambel formulierte Grundverständnis, das Integration als ein wechselseitiges, „prozesshaftes Geschehen der ständigen Weiterentwicklung“ (S. 14) begreift. In seinem Positionspapier „Eckpunkten einer frauengerechten Migrationspolitik“ aus dem Jahr 2000 definiert der LFR entsprechend Integration als einen „Prozess, an dem Angehörige der Einwanderungsminderheiten und der Aufnahmegesellschaft zu beteiligen sind“. (Anlage.) Das Prinzip der Gegen- und Wechselseitigkeit, der partizipativen Gestaltung dieses gesellschaftlichen Prozesses entspricht demokratischem Grundverständnis. In weiten Teilen der Präambel wird das „gegenseitig Aufeinanderzugehen und ein gegenseitiges Verständnis“ sowie wechselseitiger Respekt und Anerkennung als Basis einer gelingenden Integration dargestellt. […]
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