Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 24. November 2012 Strafbarkeit der Genitalverstümmelung als schwere Menschenrechtsverletzung Der Landesfrauenrat fordert den Landtag, die Landesregierung, insbesondere das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, das Ministerium für Justiz und das Ministerium für Integration auf, über den Bundesrat, die Gesundheitsministerkonferenz, die Jugend- und Familienministerkonferenz und die Justizministerkonferenz der Länder darauf hinzuwirken, dass im Zuge der jetzt anstehenden Beratungen zur Strafbarkeit der Genitalverstümmelung die Ächtung weiblicher Genitalverstümmelung als schwere Menschenrechtsverletzung mit dem Status eines eigenen Straftatbestandes (entweder durch Änderung des § 226 StGB oder durch Schaffung eines § 226a StGB) festgeschrieben werden. Es ist darauf hinzuwirken, die Strafverschärfung noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode zu realisieren. Rezeptfreie „Pille danach“ zur Verhütung ungewollter Schwangerschaft Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass die Pille danach wie in […]
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