In der Fassung vom 19.04.2024 Auf der Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg am 19.04.2024 in Stuttgart wurden die Änderungen zu § 7 der Satzung in der Fassung vom 02.12.2022 verabschiedet. Hier die Satzung in der Fassung vom 19.04.2024
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02.12.2022 Beschlüsse der Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg
Einberufung eines Arbeitskreises des Landesfrauenrates Baden-Württemberg „Gleichstellungsstrategie„ Antragstellerinnen: Vorstand des Landesfrauenrates Baden-Württemberg Der Vorstand des LFR BW möchte einen Arbeitskreis einberufen, der die Grundsatzpositionen des LFR BW bezüglich der Gleichstellung in einem Überblick festhält, um diese bei der Entwicklung der Gleichstellungsstrategie des Landes einzubringen. Annahme der geänderten Fassung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg – Fassung vom 02.12.2022 Antragstellerinnen: Vorstand des Landesfrauenrates Baden-Württemberg und der AK Satzung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg Entsprechend dem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 02.04.2022 hat sich ein Arbeitskreis Satzung unter der Leitung der Zweiten Vorsitzenden, Verena Hahn und vier Mitgliedern gebildet und die Satzung des LFR BW intensiv überarbeitet. Zielsetzung war, die Satzung auf die Digitalisierung umfassend anzupassen und neue Regelungen zu ergänzen, die zum Beispiel betreffen sollten: Mitglieder „mit beratender Stimme“, außerordentliche, Ehren-, Fördermitglieder; Auflistung der Aufgaben der Delegiertenversammlung und des Vorstands; Abgrenzung Haupt- […]
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