Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert Bundesfamilienministerin Paus, Bundesjustizminister Buschmann Sund die Bundesregierung auf, durch eine neue Gesetzgebung den besonderen rechtlichen, sozialen und medizinischen Herausforderungen von transsexuellen, transgender und intersexuellen Menschen gerecht zu werden und im Zuge der Vorbereitung hierfür eine differenzierte Rechtsfolgenabschätzung insbesondere im Blick auf Frauenrechte Familie Sport und-Minderjährigenschutz durchzuführen. Begründung: Der Landesfrauenrat begrüßt grundsätzlich das Anliegen der Regierung, die aktuelle Gesetzgebung zu überarbeiten und damit den besonderen rechtlichen, sozialen und medizinischen Herausforderungen von transsexuellen, transgender und intersexuellen Menschen künftig gerechter zu werden. Im Zuge dessen ist aktuell ein Gesetz geplant, wonach der Geschlechtseintrag im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft erfolgen soll. Nach bisheriger Rechtslage werden Geschlecht, Alter und Geburtsort im Personenstand nicht nach Selbstauskunft, sondern nach Faktenlage eingetragen. Viele Menschen kennen das Gefühl, dass sie ein Unbehagen gegenüber den Zuschreibungen haben, die im Hinblick auf […]
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