2012: Frauengesundheit, Pflege, Gegen Gewalt

  Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 24. November 2012   Strafbarkeit der Genitalverstümmelung als schwere Menschenrechtsverletzung Der Landesfrauenrat fordert den Landtag, die Landesregierung, insbesondere das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, das Ministerium für Justiz und das Ministerium für Integration auf, über den Bundesrat, die Gesundheitsministerkonferenz, die Jugend- und Familienministerkonferenz und die Justizministerkonferenz der Länder darauf hinzuwirken, dass im Zuge der jetzt anstehenden Beratungen zur Strafbarkeit der Genitalverstümmelung die Ächtung weiblicher Genitalverstümmelung als schwere Menschenrechtsverletzung mit dem Status eines eigenen Straftatbestandes (entweder durch Änderung des § 226 StGB oder durch Schaffung eines § 226a StGB) festgeschrieben werden. Es ist darauf hinzuwirken, die Strafverschärfung noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode zu realisieren. Rezeptfreie „Pille danach“ zur Verhütung ungewollter Schwangerschaft Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass die Pille danach wie in […]

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2012: Nachhaltigkeit

  Beschluss der Delegiertenversammlung vom 24. November 2012 Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert den Landtag und die Landesregierung auf, bei der Überarbeitung der Ziele und der Entwicklung von landesweit gültigen Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung in Baden-Württemberg die Querschnittsaspekte – Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit – Herstellung von sozialer Gerechtigkeit – Partizipation und demokratische Entwicklung jeweils in den ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen explizit auszuarbeiten. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie muss sich Zukunftstauglichkeit auch an der Umsetzung des Gender Mainstreaming Prinzips messen lassen. Bereits formulierte Ansätze (z.B. in der „Nachhaltigkeitsprüfung“) sind konsequent umzusetzen und weiter zu entwickeln.

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Bundeskonferenz der Landesfrauenräte

Arme Frauen – reiches Land – Wege aus der Frauenarmut – Forderungen und Handlungsansätze für die Politik Die diesjährige Bundeskonferenz der Landesfrauenräte am Wochenende in Stuttgart widmete sich dem Schwerpunkt „Frauenarmut“. Die Delegierten der Landesfrauenräte verabschiedeten einen Leitantrag zu „Wegen aus der Frauenarmut“, der Forderungen und Handlungsansätze an die Politik bündelt,

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Beschlüsse der Konferenz der Landesfrauenräte 2012 (21. – 22. Sep. in Stuttgart, Neues Schloss)

1. Frauenarmut Wege aus der Frauenarmut Die KLFR 2012 fordert die Deutsche Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Fraktionen des Deutschen Bundestags und die Landesregierungen der Länder auf, Maßnahmen zur Prävention und Linderung von Frauenarmut zu initiieren bzw. zu beschließen unter Kenntnisnahme folgender grundlegender Feststellungen der Landesfrauenräte:

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2012: Anforderungen an die Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg

Im Sommer 2012 wurde vom Frauenministerium Baden-Württemberg u.a. der Landesfrauenrat gefragt, wo im einzelnen Novellierungsbedarf am Chancengleichhheitsgesetz gesehen wird. Der Landesfrauenrat hat auf seine zahlreichen konkreten Beschlüsse und Stellungnahmen seit den 90-er Jahren verwiesen und u.a. folgenden Änderungsbedarf als dringlich formuliert: 1. Die Rahmenbedingungen für die Förderung und Verwirklichung der Chancengleichheit auf kommunaler Ebene Zur gesetzlichen Verankerung hauptamtlicher kommunaler Frauenbeauftragter haben wir wiederholt Stellung bezogen, etwa in unseren Wahlprüfsteinen zur Landtagswahl 2011. Bezogen auf die durch das Chancengleichheitsgesetz für die kommunale Gleichstellungspolitik gesetzten Rahmenbedingungen haben wir bereits in unserer Stellungnahme anlässlich der Anhörung 2005 deutlich gemacht, dass Chancengleichheitspläne in Kommunen zwingend vorgeschrieben werden müssen. 2. Zur Erhöhung der Quote weiblicher Führungskräfte Hierzu hat die Delegiertenversammlung unserer 53 Mitgliedsverbände zuletzt 2010 die Forderung nach einer 50%-Zielquote für die Besetzung von Funktionsstellen erhoben. 3. Paritätische Besetzung von […]

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2012: DIE ZEICHEN STEHEN AUF START …

„Die Zeichen stehen auf ‚Start‘ … Frauen schreiben Geschichte. 60 Jahre frauenpolitischer Aufbruch in Baden-Württemberg – Rück- und Ausblicke. Herausgegeben vom Landesfrauenrat Baden-Württemberg, Stuttgart Juli 2012 Diese Publikation dokumentiert Geschichte und Lebendigkeit, Zukunftserwartungen und Hoffnungen von Frauenverbänden, Fraueninitiativen, und Institutionen, die mit und für Frauen in Baden-Württemberg arbeiten. Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg nahm das 60-jährige Landesjubiläum 2012 zum Anlass, 60 Jahre Frauenbeteiligungsgeschichte in Baden-Württemberg sichtbar zu machen. 60 Jahre Demokratie-Geschichte – mit dem Blick auf den Handlungsbedarf für die Gegenwart werden sichtbar. Die Publikation wurde als Beteiligungsprojekt konzipiert. Organisatorisch und redaktionell  wurde diese Publikation und die dazugehörende Veranstaltung „Die Zeichen stehen auf Start“ im Juli 2012 von einer Redaktionsgruppe aus Landesfrauenrat, dem Fachbereich Frauen und Politik der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, dem LFR- Mitgliedsverband Frauen & Geschichte Baden-Württemberg e.V. und dem Bildungszentrum und Archiv zur […]

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Frauenpolitik adé – Gleichstellung nur noch ein Lippenbekenntnis?

Empört reagiert der Landesfrauenrat Baden-Württemberg (LFR) auf das Ergebnis eines hausinternen Gutachtens des Innenministeriums Baden-Württemberg und die Stellungnahme der SPD Landtagsfraktion. „Statt das Ermöglichen demokratischen Fortschritts zur Leitschnur politischen Handelns zu machen, erhält der Wunsch nach Machterhalt Priorität. Frauenpolitik ist offensichtlich unerwünscht,

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Die Richtung stimmt, der Nachdruck fehlt

Landesfrauenrat Baden-Württemberg kritisiert Gutachten zur Änderung des Kommunalwahlrechts Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg (LFR) begrüßt die Initiative der Landtagsfraktionen der GRÜNEN und der SPD, durch eine Änderung des Kommunalwahlrechts endlich für eine Verbesserung der Repräsentanz von Frauen in der Politik zu sorgen. Das in dieser Woche durch die Grünen-Fraktion vorgelegte Gutachten räumt mit bisher gern angeführten verfassungsrechtlichen Bedenken auf und kommt zu dem Schluss: die angestrebte Änderung des Kommunalwahlrechts in Baden-Württemberg ist zulässig und möglich!

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