Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 15. April 2005 EU-Dienstleistungsrichtlinie Gender Mainstreaming/Gleichstellung von Frauen und Männern Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, über den Bundesrat darauf einzuwirken, dass die Auswirkungen der geplanten EU-Dienstleistungsrichtlinie in Bezug auf die Gleichstellung von Männern und Frauen überprüft werden. Ersatz des Herkunftslandsprinzips durch das Arbeitsortsprinzip Die Landesregierung Baden-Württemberg wird aufgefordert, ihren Einfluss über den Bundesrat und andere politische Ausschüsse, Gremien etc. im europäischen Kontext geltend zu machen, so dass das Herkunftslandprinzip in der geplanten EU-Dienstleistungsrichtlinie durch das Arbeitsortprinzip ersetzt wird. Studiengebühren Keine Studiengebühren in Baden-Württemberg Der Landesfrauenrat tritt für ein gebührenfreies Studium bis zum ersten Bildungsabschluss ein und lehnt Studiengebühren, auch so genannte nachlaufende, entschieden ab. Rahmenbedingungen von Studiengebühren Im Falle der Einführung von Studiengebühren wird der Landesfrauenrat beauftragt darauf hinzuwirken, dass: – er an der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen mitwirken […]
Weiterlesen2005: Gegen Gewalt
Beschluss der Delegiertenversammlung vom 15. April 2005 Landeseinheitliche Finanzierung der Frauenhäuser in Baden-Württemberg Der Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates fordert das Sozialministerium Baden-Württemberg auf, umgehend für eine landeseinheitliche Finanzierungsstruktur für die Frauenhäuser in Baden-Württemberg initiativ zu werden. Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates bekräftigt ihren Beschluss vom Juni 1997 zur Ausgestaltung einer landeseinheitlichen Finanzierungsregelung. Analog der Eckpunkte der Freien Trägerverbände müssen die Kosten für die Frauenhäuser zwischen Land, Städten und Landkreisen gerechter als bisher verteilt werden, um die notwendigen Frauenhausplätze in ihrer Existenz und in ihrer Aufgabenstellung zu sichern.
Weiterlesen2005: Zum Entwurf des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg nahm am 2. Juni 2005 im Rahmen der schriftlichen Anhörung der Landesregierung zum Entwurf des Chancengleichheitsgesetzes Stellung. Das Chancengleichheitsgesetz löste das Landesgleichberechtigungsgesetz ab. Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg begrüßt grundsätzlich, dass der Prozess um die Novellierung des Landesgleichberechtigungsgesetzes wieder in Gang gekommen ist. Seit dem In-Kraft-Treten des Landesgleichberechtigungsgesetzes, dessen Kernstück das Frauenfördergesetz (FG) ist, am 1. Januar 1996 hat der Landesfrauenrat dessen Umsetzung kritisch begleitet. Kritikpunkte waren der eingeschränkte Geltungsbereich des Gesetzes, die unzureichende gesetzliche Ausgestaltung und tatsächliche Umsetzung des Aufgabenbereichs der Frauenvertreterinnen und der Ansprechpartnerinnen in Behörden unter 50 Beschäftigten, die fehlenden Sanktionen bei einer mangelnden Umsetzung des Gesetzes durch die Verantwortlichen der Dienststellen etwa bei der Erstellung und Erfüllung der Frauenförderpläne usw. Hinsichtlich des Geltungsbereichs des Gesetzes werden durch den jetzt vorgelegten Entwurf keine Änderungen eintreten.
Weiterlesen2005: Frauengesundheit
Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 15. April 2005 Bewilligungslage Mütter- und Mutter-Kind-Kuren Der Landesfrauenrat fordert das Sozialministerium auf, seine Funktion als Aufsichtsbehörde der Krankenkassen wahrzunehmen und die Genehmigungsverfahren für die stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen der Mütter- und Mutter-Kind-Kuren zu prüfen. Das Sozialministerium wird aufgefordert, sich über die eklatant negative Entwicklung der Bewilligungszahlen für beide Kurformen zu informieren und die Gründe für diese Entwicklung zu klären. Rahmenbedingungen des Mammografie-Screenings in Baden-Württemberg Der Landesfrauenrat begrüßt die für dieses Jahr vorgesehene Einführung des Mammografie-Screenings in Baden-Württemberg als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Wir fordern jedoch, dass bei dem Screeningverfahren gewährleistet wird, dass unmittelbar nach der Röntgenuntersuchung ein Radiologe/eine Radiologin eine erste Grobeinschätzung des Befundes mit der betreffenden Frau bespricht (wie bislang in Bayern praktiziert). Frauen werden von dem Vorsorgeangebot nur Gebrauch machen, wenn im Anschluß an die […]
Weiterlesen2004: Geld, Haushalt Baden-Württemberg
Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 16. Juli 2004 Kinderbetreuung: Nachbesserung des Kindergartengesetzes Baden-Württemberg Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, das seit 1. Januar 2004 geltende Kindergartengesetz umgehend nachzubessern, so dass die Benachteiligung für Einrichtungen mit gemeinde-übergreifendem Einzugsgebiet beseitigt wird. Um die Angebotsvielfalt zu erhalten und zu verbessern muss den Standortgemeinden ein Anspruch auf Erstattung der Kosten gegenüber der Wohngemeinde der Kinder eingeräumt werden. Steuerentlastung für Allein Erziehende Die Delegiertenversammlung hat mehrheitlich beschlossen, folgende Forderungen des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. zur Steuerreform zu unterstützen: Grundsätzlich fordert der VAMV eine Steuerentlastung, die unabhängig von der Familienform das Aufziehen von Kindern angemessen berücksichtigt. Bezogen auf die aktuelle Steuerreform fordert der VAMV: Der ab 1. Januar 2004 für so genannte echte Alleinerziehende geltende neue Entlastungsbetrag von 1 308 Euro und Haushalt muss der Entlastung der Steuerklasse III entsprechen […]
Weiterlesen2004: Gegen Gewalt – gegen Menschenhandel
Beschluss der Delegiertenversammlung vom 16. Juli 2004 Rechtsstellung der Opfer von Menschenhandel Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, auf die Verantwortlichen im Land und über den Bundesrat im Bund einzuwirken, geeignete Schritte einzuleiten, dass weibliche Opfer von Menschenhandel sich in Deutschland offenbaren und um Hilfe bitten können, ohne wegen illegalen Aufenthalts abgeschoben zu werden. In Ergänzung zu § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes, der einen geschlechts-spezifischen Asylgrund einführt, müssen weitere Gesetze regeln:
Weiterlesen2004: Gesundheit, Pflege
Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 16. Juli 2004 „Gesamtkonzept Frauengesundheit“ Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, ausgehend von den Handlungsempfehlungen des ersten, im Oktober 2000 vorgelegten Frauengesundheitsberichts Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit den Regionalen Arbeitsgemeinschaften Gesundheit in Baden-Württemberg sowie Frauen- und Familieneinrichtungen und –Organisationen ein „Gesamtkonzept Frauengesundheit“ zu erarbeiten. Darin sind Standards für eine frauenspezifische Gesundheitsversorgung festzuschreiben und Instrumente zu deren Implementierung in der Gesundheitspolitik des Landes zu entwickeln. Die Landesfrauenrat setzt sich dafür ein, dass Forschung und klinische Prüfung künftig geschlechtsspezifisch ausgerichtet werden. Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung deshalb auf, einen Bericht über aktuelle geschlechterdifferenzierende Forschung in Baden-Württemberg zu erstellen und darin darzulegen, welche medizinischen Fakultäten baden-württembergischer Hochschulen Forschung und Lehre bereits heute unter geschlechterdifferenzierten Gesichtspunkten durchführen, an welchen Themen, Forschungsvorhaben und Projekten zur Zeit gearbeitet wird und welche Ergebnisse bereits vorliegen. Der Landesfrauenrat unterstützt die […]
Weiterlesen2004: Beschlüsse zu Medien
Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 5. November 2004 Sicherung und Ausbau des Online-Angebots des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrats fordert die Landesregierung auf, den bedarfsgerechten Ausbau des Online-Angebots des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Rundfunkstaatsvertrag nicht zu begrenzen. Respektierung des gesetzlich geregelten Gebührenfestsetzungsverfahrens Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrats fordert die Landesregierung und die Fraktionen im Landtag auf, bei der nächsten Gebührenperiode wieder zu dem gesetzlich geregelten Gebührenverfahren mit der Gebührenempfehlung durch die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zurückzukehren und nicht dieses unabhängige Verfahren durch politische Entscheidungen zu ersetzen. Der Vorschlag der Ministerpräsidenten, die Rundfunkgebühr nur um 0,88 EUR und nicht, wie von der KEF vorgeschlagen um 1,09 EUR zu erhöhen, bringt den Bürgerinnen und Bürgern keine spürbaren Entlastungen, gefährdet aber den Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Weiterlesen2004: zum Entwurf desVerwaltungsstruktur-Reformgesetzes – Gender Mainstreaming umsetzen!
Der Landesfrauenrat nahm gegenüber dem damaligen baden-württembergischen Innenminister Dr. Thomas Schäuble MdL mit Schreiben vom 2. März 2004 Stellung. Der Landesfrauenrat dringt – in Umsetzung des Kabinettsbeschlusses vom 24. Juli 2001 – auf die Berücksichtigung der übergreifenden Prinzipien der Chancengleichheit der Geschlechter und des Gender Mainstreaming bei der Durchführung der Reform und bei der Bewertung ihrer Auswirkungen. Weder aus dem vorliegenden Entwurf noch aus dem Anschreiben zur Anhörung geht jedoch hervor, ob der Entwurf in seinen geschlechterspezifischen Auswirkungen überprüft wurde
Weiterlesen2003: Rente, Eherecht
Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 24. Mai 2003 Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): Verbesserung der Rechtstellung des haushaltsführenden, nicht-erwerbstätigen oder teilzeit-erwerbstätigen Ehepartners im Eherecht Der Landsfrauenrat Baden-Württemberg fordert die baden-württembergischen Bundestagsabgeordneten und die Bundesregierung auf (Rechtsausschuss und Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) a) den vom Bundesrat eingebrachten – und vom Bundestag am 10.04.03 in Erster Lesung behandelten – Gesetzentwurf zur Änderung der §§ 1360 und 1361 BGB in nächster Zeit gründlich in den Ausschüssen zu beraten; b) darüber hinaus eine Fortentwicklung des gesetzlichen ehelichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft hin zu einer „Teilhabegemeinschaft“ oder „angepassten Errungenschaftsgemeinschaft“ zu prüfen, wie dies die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf erwogen hat; c) sowie eine Verpflichtung der Standesbeamten zu prüfen, Eheschließende generell auf die Ausgestaltung des ehelichen Güterrechts hinzuweisen. Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 14. November 2003 […]
Weiterlesen2003: Gegen Gewalt, Gesundheit
Beschluss der Delegiertenversammlung vom 24. Mai 2003 Geschlechtsspezifischer Schutz im Zuwanderungsgesetz Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, auf die Verantwortlichen im Land und über den Bundesrat im Bund einzuwirken, geeignete Schritte einzuleiten, dass weibliche Opfer von Menschenhandel sich in Deutschland offenbaren und um Hilfe bitten können, ohne wegen illegalen Aufenthalts abgeschoben zu werden. • Dazu wäre unter anderem wichtig, darauf Einfluss zu nehmen, dass das „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern“ ( Zuwanderungsgesetz ) – besonders in der Aufzählung der Verbote einer Abschiebung – geschlechtsspezifischen Schutz anbietet und bald in Kraft tritt. • Eine weitere Möglichkeit zur Verwirklichung dieses Ziels wäre die Bereitstellung von Mitteln zum Aufbau von Frauenschutzhäusern, in denen sich die durch Menschenhandel aus ihren Ursprungsländern verschleppten und entwurzelten Frauen […]
Weiterlesen2003: „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ Geschlechterverhältnisse gestalten – Gender Mainstreaming Leitlinie umsetzen
Im Rahmen seiner Mitarbeit im Wirtschaftsforum „Demografischer Wandel“ (angesiedelt beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg) nahm der LFR im März 2003 zum Themenfeld „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ausführlich Stellung. Unter dem Titel „Geschlechterverhältnisse gestalten – Gender Mainstreaming Leitlinie umsetzen“ führte er aus: Die EU hat Gender Mainstreaming als durchgängiges Leitprinzip in den Mitgliedsstaaten mit dem Amsterdamer Vertrag – erstmals kraft Gesetz – 1997 verpflichtend gemacht. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 9. Juli 2002 beschlossen, das Prinzip des Gender Mainstraming in der Landesverwaltung umzusetzen. Zukunftstaugliche Arbeitsergebnisse müssen europäische Standards bzw. Zielvereinbarungen in den Blick nehmen. Dazu gehört das Prinzip des Gender Mainstreaming als aktives Gestaltungsprinzip für demokratische Geschlechterverhältnisse in Europa.
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