Mitglied werden

Jetzt Mitglied werden und die Arbeit des Frauenrates fördern.
Für Organisationen, die an einer Mitgliedschaft im LFR interessiert sind, legt § 4 der LFR-Satzung fest:

  1. Im Landesfrauenrat sind vertreten:
    1. Frauenverbände und Frauengruppen gemischter Verbände, die auf Landesebene frauenpolitische Ziele verfolgen und die landesweit seit mindestens zwei Jahren tätig sind.
    2. Ausnahmen von Abs. 1. a) sind möglich.
  2. Alle Mitglieder des Landesfrauenrates haben den Nachweis zu erbringen, daß sie auf demokratischer Grundlage arbeiten.
  3.  
    1. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
    2. Jeder Aufnahmeantrag ist der Delegiertenversammlung vorzulegen.
    3. Über die Aufnahme entscheidet die Delegiertenversammlung mit Zweidrittelmehrheit.
  4. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung.

Information erhalten Sie auch gerne telefonisch : +49 711 621 135

    Anmeldeformular

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Ihre Telefonnummer (Pflichtfeld)

    Ihre Nachricht

    captcha
    Bitte angezeigten Code eingeben