Der Schwangerschaftsabbruch und die Versorgungssituation an Kliniken und in niedergelassenen Praxen

Der Schwangerschaftsabbruch und die Versorgungssituation an Kliniken und in niedergelassenen Praxen

Der Schwangerschaftsabbruch und die Versorgungssituation an Kliniken und in niedergelassenen Praxen

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Schätzungen zufolge ist fast jede zweite Schwangerschaft weltweit nicht gewollt – in Zahlen sind das etwa 121 Millionen. Diese hohe Zahl ist nicht nur auf persönliche Umstände zurückzuführen, sondern vor allem auf strukturelle Probleme im Bereich der reproduktiven Gesundheit. Viele Frauen und Mädchen haben in den meisten Ländern keinen Zugang zu sicheren, erschwinglichen und geeigneten Verhütungsmitteln. Darüber hinaus ist Sexualaufklärung oft unzureichend oder fehlt ganz, was dazu führt, dass grundlegende Kenntnisse über Verhütung und Familienplanung nicht in der notwendigen Weise vermittelt werden.

Zum Recht auf reproduktive Gesundheit gehört der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen. Eine Schwangerschaft und das Kinderkriegen sind für eine Frau eine lebensprägende Erfahrung und eine enorme Herausforderung für ihren Körper und ihre Psyche. Ein Kind bedeutet eine Verpflichtung auf lange Zeit. Daher sollte eine Frau das Recht haben, über die Fortsetzung der Schwangerschaft und das Austragen des Kindes selbstbestimmt und ohne äußeren Druck zu entscheiden. Diese Haltung spiegelt sich in Empfehlungen auf internationaler Ebene wider. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sieht das Recht auf sicheren Schwangerschaftsabbruch als einen grundlegenden Bestandteil der Gesundheitsversorgung und betont, dass der Zugang zu sicheren Abbrüchen für die gesundheitliche und gesellschaftliche Gleichstellung von Frauen unverzichtbar ist.

In Deutschland regeln §§ 218, 219 StGB den Schwangerschaftsabbruch. Das Gesetz sieht einerseits eine Fristenlösung und andererseits sog. Indikationen vor. Ein Schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich strafbar, es gibt jedoch Ausnahmen. Der Abbruch bleibt straffrei, wenn die Schwangere sich drei Tage vor dem Eingriff in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle beraten lässt und dem Arzt eine Bescheinigung vorlegt. Der Abbruch muss innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis erfolgen. Wenn medizinische Gründe (Gefahr für Leib oder Leben er Schwangeren) vorliegen oder die Schwangerschaft aus einem Sexualdelikt resultiert, ist der Abbruch nicht nur straffrei – er ist außerdem auch nicht rechtswidrig. In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Diese rechtlichen Vorgaben bedürfen der Durchsetzung. Der Staat ist verpflichtet, flächendeckende Zugangsmöglichkeiten zu schaffen, damit Frauen eine ungewollte Schwangerschaft sicher abbrechen können. Doch die Versorgungslage ist regional sehr unterschiedlich und teils defizitär. Lt. Elsa-Studie haben mehr als 60 Prozent der Kliniken und Praxen in Deutschland keine ausreichenden Kapazitäten, um alle angefragten Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Vor allem die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz gelten als unterversorgt. Benachteiligt sind insbesondere Frauen im ländlichen Raum, die oft weite Wege zurücklegen müssen, um einen Abbruch vornehmen zu lassen. Daraus resultieren physische, psychische und finanzielle Belastungen.

Belastungen sind aber auch jene Ärzte und Ärztinnen ausgesetzt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Viele von ihnen sind einem Stigma ausgesetzt, weil sie in der Gesellschaft und innerhalb der Ärzteschaft vielmals als „Abbruchärzte“ gelten.

Das Gleichstellungsbüro der Medizinischen Fakultät Mannheim greift mit diesem Fachtag ein Frauenthema auf, das die deutsche Politik und Gesellschaft seit über 150 Jahren beschäftigt.

Ziel des Fachtags ist es, die bestehenden Versorgungslücken aufzuzeigen, die rechtlichen und faktischen Herausforderungen für betroffene Frauen und Fachkräfte herauszuarbeiten und Lösungen für eine optimale medizinische und psychosoziale Versorgung zu entwickeln. Ausgewählte Experten und Expertinnen werden vortragen; sie werden unter anderem die Ergebnisse der Elsa-Studie vorstellen, den Beratungsalltag sowie Unterstützungsangebote für betroffene Frauen thematisieren und darlegen, mit welchen Herausforderungen Gynäkologinnen und Gynäkologen konfrontiert sind, die Schwangerschaftsabbrüche in Kliniken oder niedergelassenen Praxen durchführen.

Der Fachtag richtet sich an alle interessierten Personen, die sich für eine gleichberechtigte und sichere reproduktive Gesundheitsversorgung einsetzen möchten. Vor allem Fachkräfte aus den Bereichen Medizin, Wissenschaft, Soziale Arbeit, Psychologie und Justiz sind herzlichst eingeladen.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Ort: Der Fachtag findet als hybride Veranstaltung an der UMM Mannheim statt (Tridomus B S43), d. h. eine Teilnahme ist vor Ort als auch online möglich.

Anmeldung: anmeldung-fachtag@medma.uni-heidelberg.de

Wir bitten Sie, bei der Anmeldung Ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) sowie Tätigkeit und Institution anzugeben.

Anmeldeschluss ist der 28. April 2025.

Veranstalter: Das Gleichstellungsbüro der Medizinischen Fakultät Mannheim in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Mannheim und der Beauftragten für Chancengleichheit.

Fortbildungspunkte: Bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg sind Fortbildungspunkte beantragt.

 

Datum und Uhrzeit

30. Apr. 2025 12:00 bis
30. Apr. 2025 18:00
 

Ort

 

Anmeldeschluss

28. Apr. 2025